Inhalt (15 Abschnitte)
- Was ist die Erwerbsminderungsrente – und wofür ist sie gedacht?
- Welche Arten der Erwerbsminderungsrente gibt es?
- Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
- Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
- Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?
- Was darf ich neben der Erwerbsminderungsrente verdienen?
- Wird die Erwerbsminderungsrente versteuert, und was kostet die Krankenversicherung?
- Wie läuft der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab?
- Wie oft wird die Erwerbsminderungsrente abgelehnt?
- Reicht die Erwerbsminderungsrente? Die Lücke zum Netto
- Erwerbsminderungsrente und andere Leistungen: Wie hängt das zusammen?
- Für wen ist die Erwerbsminderungsrente besonders wichtig?
- Welche Irrtümer rund um die Erwerbsminderungsrente gibt es?
- Was bedeutet das für Ihre Vorsorge? Drei Fragen zum Einstieg
- Was Sie jetzt tun können
- Voll erwerbsgemindert ist, wer unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, teilweise erwerbsgemindert, wer nicht mindestens 6 Stunden täglich (praktisch 3 bis unter 6 Stunden) (§ 43 SGB VI).
- Voraussetzungen: 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren und 5 Jahre allgemeine Wartezeit; Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene.
- Neue Renten betrugen 2024 im Schnitt 1.041 € pro Monat; die Rente berechnet sich aus Entgeltpunkten × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert 42,52 €.
- Rechnerisch rechnerisch 47 % (161.876 Ablehnungen, 181.738 Bewilligungen, inkl. formaler Ablehnungen) der Anträge endeten 2024 mit einer Ablehnung; die meisten Renten werden zunächst für drei Jahre befristet.
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht mehr voll arbeiten können: Bei weniger als sechs Stunden täglich besteht Anspruch auf die halbe, bei weniger als drei Stunden auf die volle Rente (§ 43 SGB VI). Neue Renten betrugen 2024 im Schnitt 1.041 € pro Monat; Stand 24.10.2026.
Was ist die Erwerbsminderungsrente – und wofür ist sie gedacht?
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt ihren Zweck so: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist für diejenigen gedacht, die noch einige Stunden täglich arbeiten können; sie ergänzt dann das Einkommen, das sie selbst noch erzielen. Selbst Berufsanfänger sind auf diese Weise geschützt. Das klingt nach einer Vollkasko, ist aber eine Grundabsicherung mit klaren Grenzen: Sie fragt nicht, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern wie viele Stunden Sie überhaupt noch irgendeine Arbeit leisten können – egal welche, solange sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts möglich ist.
Wichtig ist der Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Dort zählt der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war (§ 172 Abs. 2 VVG). Wer zum Beispiel als Handwerker seinen Beruf nicht mehr ausüben, aber noch sechs Stunden im Büro arbeiten kann, erhält von der Rentenversicherung nichts – von der privaten BU unter Umständen schon. Mehr dazu im Bereich Lücke schließen.
Welche Arten der Erwerbsminderungsrente gibt es?
Das Gesetz kennt zwei Rentenarten, dazu zwei Sonderfälle. Entscheidend ist das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht die Diagnose.
| Leistungsvermögen täglich | Rentenanspruch | Rentenartfaktor |
|---|---|---|
| 6 Stunden oder mehr | keine Erwerbsminderungsrente | – |
| 3 bis unter 6 Stunden | Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung („halbe Rente“) | 0,5 |
| 3 bis unter 6 Stunden und arbeitslos, weil kein Teilzeitjob verfügbar | Rente wegen voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente, meist befristet) | 1,0 |
| unter 3 Stunden | Rente wegen voller Erwerbsminderung | 1,0 |
| vor dem 2. Januar 1961 geboren, mit Berufsschutz, im erlernten Beruf unter 6 Stunden | Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (halbe Rente) | 0,5 |
Die Arbeitsmarktrente ist eine Besonderheit: Wer medizinisch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten könnte, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, erhält die volle Rente. Weil sie von der Arbeitsmarktlage abhängt, wird sie in der Regel befristet und kann immer wieder verlängert werden. Der Berufsschutz gilt nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI); die Zahl dieser Renten sank von 6.105 im Jahr 2015 auf 1.652 Zugänge (2015: 6.105) im Jahr 2024. Für alle anderen gilt: Sie können auf jede Tätigkeit verwiesen werden, die sie noch sechs Stunden ausüben können.
Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Anspruch haben Versicherte, die die medizinischen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Medizinisch muss das Leistungsvermögen unter sechs (teilweise) beziehungsweise drei Stunden (voll) täglich liegen, und zwar auf nicht absehbare Zeit und in allen Tätigkeiten. Versicherungsrechtlich verlangt das Gesetz zwei Dinge: die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1, 2 SGB VI; § 50 SGB VI).
- Wartezeit: Fünf Jahre Versicherungszeit, in denen Beiträge, aber auch Kindererziehung, Pflege oder bestimmte Zeiten des Krankengeld- und Arbeitslosengeldbezugs zählen können.
- Drei von fünf Jahren: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder versicherter Tätigkeit im Fünf-Jahres-Zeitraum, der sich um bestimmte Zeiten verlängert (§ 43 Abs. 4 SGB VI).
- Ausnahmen: Bei Arbeitsunfall, Berufskrankheit und einigen weiteren Tatbeständen gilt die Wartezeit als vorzeitig erfüllt; dann entfällt auch die Drei-Jahres-Regel (§ 43 Abs. 5 SGB VI).
- Reha vor Rente: Zunächst wird geprüft, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann.
Alle Voraussetzungen im Detail, mit Beispielen und Ausnahmen, erklärt der Beitrag Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Monatsrente ergibt sich aus der Rentenformel: persönliche Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert (§ 64 SGB VI). Der Rentenwert beträgt seit 1. Juli 2026 42,52 €. Die Entgeltpunkte stammen aus Ihren Beitragszeiten und, wenn die Erwerbsminderung früh eintritt, aus der Zurechnungszeit: Sie werden so gestellt, als hätten Sie bis zu einem festgelegten Alter weiter Beiträge gezahlt. Bei Rentenbeginn 2026 endet sie mit 66 Jahre und 3 Monate, ab 2031 mit 67 Jahre. Beginnt die Rente vor dem 65. Geburtstag, mindert ein Abschlag von 0,3 % je Monat die Rente, höchstens um 10,8 %.
| Versicherungsjahre | 70 % vom Durchschnitt | 100 % vom Durchschnitt | 130 % vom Durchschnitt |
|---|---|---|---|
| 25 | 744,10 € | 1.063,00 € | 1.381,90 € |
| 30 | 892,92 € | 1.275,60 € | 1.658,28 € |
| 35 | 1.041,74 € | 1.488,20 € | 1.934,66 € |
| 40 | 1.190,56 € | 1.700,80 € | 2.211,04 € |
| 45 | 1.339,38 € | 1.913,40 € | 2.487,42 € |
Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Beitragszahlung nach dem statistischen Durchschnittsverdienst, 2026 vorläufig 51.944 €. Wer also 70 % des Durchschnitts verdient, erhält 0,7 Entgeltpunkte pro Jahr, wer 130 % verdient, 1,3. Die Berechnung mit allen Zwischenschritten, Tabellen zu Zurechnungszeit und Abschlag und weiteren Beispielen finden Sie im Beitrag Erwerbsminderungsrente: Höhe und Berechnung; Ihre eigene Zahl rechnet der EM-Renten-Rechner.
Volle Erwerbsminderungsrente nach Versicherungsjahren (Durchschnittsverdiener)
Euro pro Monat brutto, ab 01.07.2026, inklusive Zurechnungszeit, ohne Abschlag: 1,0 Entgeltpunkte je Jahr × 42,52 €
Deutsche Rentenversicherung, Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ (Rentenwert 42,52 €, gültig ab 01.07.2026), Seite 14; Abschlag von bis zu 10,8 % nicht berücksichtigt. Stand 24.10.2026.
Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt, solange Aussicht besteht, dass sich der Gesundheitszustand wieder bessert. Im Regelfall ist die befristete Rente auf drei Jahre ab Rentenbeginn angelegt; ein Weiterzahlungsantrag sollte vier Monate vor Ablauf gestellt werden. Eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens im siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Unbefristet wird sie gezahlt, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist; nach neun Jahren befristeter Rente in der Regel dauerhaft. Beruht der Anspruch auch auf der Arbeitsmarktlage, kann die Befristung immer wieder verlängert werden.
Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt, beginnt eine unbefristete Rente im Monat nach dem Eintritt; bei späterem Antrag erst mit dem Antragsmonat. Bessert sich der Gesundheitszustand, kann die Rente ganz oder teilweise entzogen werden – vorher haben Sie die Möglichkeit, sich zu äußern und bis zu sechs Monate lang in einer Arbeitserprobung zu testen, ob Arbeit wieder möglich ist. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet die Erwerbsminderungsrente und geht in eine Altersrente über; ein Abschlag aus dem frühen Rentenbeginn bleibt im Allgemeinen bestehen.
Was darf ich neben der Erwerbsminderungsrente verdienen?
Hinzuverdienen ist möglich, aber begrenzt. Seit 2023 gibt es dynamische Hinzuverdienstgrenzen pro Kalenderjahr. Bei voller Erwerbsminderung liegt sie 2026 bei 20.763,75 € pro Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens bei mindestens 41.527,50 € pro Jahr; die individuelle Grenze der teilweisen Rente kann höher liegen (§ 96a SGB VI). Wer die Grenze überschreitet, verliert 40 % des Überschusses (Zwölftel); die Rente kann ganz entfallen. Zusätzlich muss die Tätigkeit im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens bleiben. Wie sich ein bestimmter Verdienst auswirkt, rechnet der Hinzuverdienst-Rechner.
| Rentenart | 2026 | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Volle Erwerbsminderung | 20.763,75 € | 21.682,50 € |
| Teilweise Erwerbsminderung (Minimum) | 41.527,50 € | 43.365,00 € |
Wird die Erwerbsminderungsrente versteuert, und was kostet die Krankenversicherung?
Auch die Erwerbsminderungsrente gehört zur Rentenbesteuerung, aber nur mit einem Besteuerungsanteil: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % (Rentenbeginn 2026) steuerpflichtig. Ob Einkommensteuer anfällt, hängt davon ab, ob das gesamte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt – bei vielen Erwerbsminderungsrenten ist das nicht der Fall. Von der Rente behält die Rentenversicherung außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein: Den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 % und den Zusatzbeitrag tragen Rentner und Rentenversicherung je zur Hälfte, die Pflegeversicherung von 3,6 % zahlen Rentner allein, Kinderlose 4,2 % (Deutsche Rentenversicherung, Stand 2026). Den Weg von der Brutto- zur Nettorente rechnet der Netto-Rechner; die Hintergründe stehen im Bereich Hinzuverdienst, Steuer und Krankenversicherung.
Wie läuft der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab?
Eine Erwerbsminderungsrente gibt es nur auf Antrag. Er geht an die Deutsche Rentenversicherung, kann online, in einer Auskunfts- und Beratungsstelle, bei Versichertenberatern oder formlos gestellt werden; eine Vertrauensperson kann mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden. Mit dem Antrag beginnt das Prüfverfahren: Die Rentenversicherung prüft die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, wertet ärztliche Unterlagen aus und holt bei Bedarf Gutachten ein. Am Ende steht ein Bescheid, der bewilligt, befristet oder ablehnt. Welche Schritte das im Einzelnen sind, erklärt der Bereich Antrag als allgemeine Information.
Information, keine Rechtsberatung. Dieses Portal erklärt Regeln und Abläufe. Bei einem laufenden Antrag, einer Ablehnung oder einem Widerspruch helfen die kostenlosen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (Servicetelefon 0800 1000 4800), Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht. Fristen können kurz sein – lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
Wie oft wird die Erwerbsminderungsrente abgelehnt?
Die amtliche Statistik zeigt, dass der Weg zur Rente keineswegs sicher ist: 2024 standen 181.738 Bewilligungen 161.876 Ablehnungen gegenüber – rechnerisch ein Anteil von 47 % Ablehnungen. Darin sind auch formale Ablehnungen enthalten, etwa weil Voraussetzungen wie die Wartezeit nicht erfüllt waren; eine „Ablehnungsquote“ im engeren Sinn weist die Rentenversicherung nicht aus. Insgesamt stellen rund 350.000 Versicherte pro Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (Deutsche Rentenversicherung).
Anträge auf Erwerbsminderungsrente 2024: Bewilligungen und Ablehnungen
Anzahl Anträge (Neuanträge und Sonderfälle), Statistik der Deutschen Rentenversicherung; Ablehnungen inklusive formaler Ablehnungen
BT-Drs. 21/1792 (23.09.2025), Tabellenanhang; eigene Summe der Träger. Rechnerischer Ablehnungsanteil 47 %. Stand 24.10.2026.
| Kennzahl | Wert | Jahr |
|---|---|---|
| Durchschnittliche neu bewilligte Rente (Zahlbetrag) | 1.041 € pro Monat | 2024 |
| Neuzugänge in Erwerbsminderungsrente | rund 171.000 | 2024 |
| Durchschnittsalter bei Rentenbeginn | 54,5 (Männer) / 53,5 (Frauen) | 2024 |
| Bewilligungen / Ablehnungen (Neuanträge und Sonderfälle) | 181.738 / 161.876 | 2024 |
| Grundsicherung bei Erwerbsminderung mit angerechneter EM-Rente | 176.975 Menschen | Ende 2024 |
Die letzte Zeile ist bemerkenswert: Fast 177.000 Menschen bezogen Ende 2024 Grundsicherung bei Erwerbsminderung, obwohl sie bereits eine Erwerbsminderungsrente bekamen – ihre Rente allein reichte nicht aus. Mehr Zahlen finden Sie im Bereich Zahlen und Statistik.
Reicht die Erwerbsminderungsrente? Die Lücke zum Netto
Die Rente ersetzt den Verdienst nur teilweise. Wer zum Beispiel 3.500 € brutto verdient hat und mit 40 Jahren voll erwerbsgemindert wird, erhält nach einer Modellrechnung (Rentenbeginn 2026, 10 Beitragsjahre, Abschlag 10,8 %) rund 1.112 € brutto, nach Abzug für Kranken- und Pflegeversicherung etwa 974 € – gegenüber einem geschätzten Netto von 2.380 €. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist es die Hälfte. Hinzu kommt: Die Rente kommt nicht für jeden. Wer die Wartezeit nicht erfüllt (und keine Ausnahme wie ein Arbeitsunfall greift) oder beim Gutachten nicht als erwerbsgemindert gilt, steht ohne Rente da.
Beispiel: Netto heute und Erwerbsminderungsrente
Modellrechnung Euro pro Monat: 3.500 € brutto, 10 Beitragsjahre, Erwerbsminderung mit 40 Jahren, Rentenbeginn 2026, voll erwerbsgemindert
Eigene Modellrechnung nach §§ 59, 64, 67, 77 SGB VI mit Rentenwert 42,52 €; Netto = 68 % des Brutto angenommen, Abzug für Kranken- und Pflegeversicherung 12,4 % angenommen (7,3 % + 1,5 % halber Zusatzbeitrag + 3,6 % Pflege). Keine Person, kein Angebot; Stand 24.10.2026.
Was folgt daraus? Es gibt drei Wege, mit der Lücke umzugehen: die Ausgaben anpassen, Rücklagen bilden oder die Lücke privat absichern. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein verbreiteter Weg – sie leistet nach ihren eigenen Bedingungen (§ 172 VVG) unabhängig davon, ob die Rentenversicherung eine Erwerbsminderung anerkennt, und eine private BU-Rente gehört nicht zu den Einkünften, die die Rentenversicherung für die Hinzuverdienstgrenze nennt (Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen, bestimmte Sozialleistungen). Für fast alle Erwerbstätigen ist die BU die wichtigste private Absicherung; je früher man sich informiert, desto einfacher und günstiger ist meist der Abschluss. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk zeigt Ihnen kostenlos, welche BU zu Ihrem Beruf passt; der Einstieg über den Check kommt ohne Gesundheitsangaben aus.
Erwerbsminderungsrente und andere Leistungen: Wie hängt das zusammen?
Die Erwerbsminderungsrente steht nicht allein. Je nach Lebenslage treffen mehrere Leistungen zusammen, und manche beeinflussen sich. Die folgende Übersicht zeigt, was die Deutsche Rentenversicherung dazu sagt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit; im Einzelfall entscheiden die zuständigen Stellen.
| Leistung | Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente |
|---|---|
| Rehabilitation | Hat nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ Vorrang, wenn sie die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann. |
| Krankengeld, Arbeitslosengeld | Zeiten des Bezugs können unter Voraussetzungen als Beitragszeiten für die Wartezeit zählen; der Anspruch auf Krankengeld endet mit Beginn einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 50 Abs. 1 SGB V). |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Eine Versichertenrente neben der Erwerbsminderungsrente ist möglich; die Summe beider Renten darf einen Höchstbetrag nicht überschreiten, mit Ausnahmen. |
| Hinterbliebenenrente | Die eigene Erwerbsminderungsrente zählt als Einkommen und kann auf eine Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden (§ 97 SGB VI); beide Renten sind in der Krankenversicherung der Rentner beitragspflichtig. |
| Grundsicherung bei Erwerbsminderung | Greift, wenn Rente und Einkommen nicht ausreichen; Ende 2024 bezogen 176.975 Menschen sie zusätzlich zur angerechneten Erwerbsminderungsrente. |
| Altersrente | Die Erwerbsminderungsrente wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze zur Altersrente; der Abschlag bleibt im Allgemeinen bestehen. |
| Private Berufsunfähigkeitsversicherung | Leistet nach eigenen Bedingungen (§ 172 VVG) unabhängig von der Entscheidung der Rentenversicherung; eine private BU-Rente gehört nicht zu den Einkünften, die die Rentenversicherung für die Hinzuverdienstgrenze nennt. |
Wichtig ist der letzte Punkt: Er ist der Grund, warum die private Berufsunfähigkeitsversicherung die gesetzliche Absicherung nicht verdoppelt, sondern ergänzt. Beide Leistungen laufen nebeneinander; wie sie sich bei Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld auswirken, regeln die jeweiligen Gesetze, und dort kann privates Einkommen angerechnet werden. Mehr dazu im Beitrag zur Lücke zwischen EM-Rente und Netto.
Für wen ist die Erwerbsminderungsrente besonders wichtig?
Die Erwerbsminderungsrente betrifft nicht nur Ältere. Das durchschnittliche Zugangsalter lag 2024 bei 54,5 Jahren (Männer) und 53,5 Jahren (Frauen), aber der Schutz gilt für alle Versicherten, die die Voraussetzungen erfüllen – auch Berufsanfänger. Je nach Lebenslage stellen sich unterschiedliche Fragen:
- Berufseinsteiger und junge Angestellte: Für sie ist die Zurechnungszeit entscheidend. Sie sichert eine Rente, die weit über den bisherigen Beiträgen liegt, aber bei einem Netto von 2.000 € oder mehr trotzdem klein ist.
- Familien und Hauptverdiener: Fällt das Einkommen weg, laufen Miete, Kredit und Kosten für Kinder weiter. Die Lücke zum Netto wird hier zum Familienthema.
- Teilzeitbeschäftigte: Wer in Teilzeit arbeitet, sammelt weniger Entgeltpunkte; die Zurechnungszeit schreibt diesen niedrigeren Durchschnitt fort.
- Studierende und Auszubildende: Hier entscheidet, ob die Wartezeit und die Pflichtbeiträge schon reichen; Ausbildungszeiten können den Fünf-Jahres-Zeitraum verlängern. Zur privaten Absicherung in dieser Phase: BU für Studierende.
- Selbstständige: Sie sind nur ausnahmsweise pflichtversichert; ohne Pflichtbeiträge in drei von fünf Jahren besteht in der Regel kein Anspruch. Für sie ist die private Absicherung besonders wichtig.
- Beamte: Sie sind nicht rentenversichert; für sie gilt das Beamtenversorgungsrecht mit der Dienstunfähigkeit (§ 44 BBG); auch dort lohnt der Blick auf mögliche Lücken.
Welche Irrtümer rund um die Erwerbsminderungsrente gibt es?
- „Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, bekommt Rente.“ Nein. Maßgeblich ist, ob irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch sechs Stunden täglich möglich ist. Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene.
- „Eine Diagnose genügt.“ Nein. Entscheidend ist das verbleibende Leistungsvermögen in Stunden, nicht die Bezeichnung der Erkrankung.
- „Die Rente läuft dann bis zum Lebensende.“ Nicht unbedingt. Sie wird meist zunächst befristet und kann bei Besserung entzogen werden.
- „Die Rente deckt das Netto zu 80 Prozent.“ Dafür gibt es keine Regel. Die Rente richtet sich nach Entgeltpunkten; die Lücke zum Netto kann deutlich größer sein.
- „Mit privater BU verliere ich die Rente.“ Nach den Angaben der Rentenversicherung gehört eine private BU-Rente nicht zu den Einkünften, die für die Hinzuverdienstgrenze zählen. Wie sich Verträge im Einzelfall auswirken, klärt ein Experte mit Ihnen.
Was bedeutet das für Ihre Vorsorge? Drei Fragen zum Einstieg
Wer vorsorgen will, muss kein Rentenexperte werden. Drei Fragen genügen, um die eigene Lage einzuordnen:
- Wie hoch ist mein Netto, und was davon ist fest? Miete, Kredit, Versicherungen und Unterhalt laufen bei Erwerbsminderung weiter. Rechnen Sie Ihre festen Kosten zusammen und halten Sie sie neben die Netto-Rente aus dem EM-Renten-Rechner.
- Erfülle ich die Voraussetzungen? Der Versicherungsverlauf zeigt, ob Wartezeit und Pflichtbeiträge reichen. Wer sie nicht erfüllt, hat – von Ausnahmen wie einem Arbeitsunfall abgesehen (§ 53 SGB VI) – keinen gesetzlichen Schutz und braucht eine andere Lösung.
- Wie lange könnte ich eine Lücke überbrücken? Rücklagen, Partnereinkommen und Familienunterstützung sind kein Dauerersatz; die Frage ist, ob Monate oder Jahre gemeint sind.
Danach ist der nächste Schritt klar: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die meisten Erwerbstätigen die naheliegende Ergänzung, denn sie macht – anders als die gesetzliche Rente – den zuletzt ausgeübten Beruf zum Maßstab, und je früher Sie abschließen, desto günstiger und einfacher ist es. Im Bereich Lücke schließen finden Sie die Grundlagen, und den EM-Lücken-Check können Sie sofort starten.
Was Sie jetzt tun können
- Renteninformation lesen: Sie nennt Ihre Entgeltpunkte und die voraussichtliche Rente bei voller Erwerbsminderung. Das Online-Konto der Rentenversicherung zeigt Ihren Versicherungsverlauf.
- Versicherungsverlauf prüfen: Fehlen Zeiten? Dann lassen Sie das Konto klären, solange Sie gesund sind – die Beweise sind dann einfach zu beschaffen.
- Lücke ausrechnen: Mit dem EM-Renten-Rechner und dem EM-Lücken-Check sehen Sie, was bei voller und teilweiser Erwerbsminderung zum Netto fehlt.
- Absichern: Je früher, desto günstiger und einfacher. Ein Experte vergleicht Angebote, die zu Ihrem Beruf passen, und übernimmt bei Bedarf die anonyme Risikovoranfrage.
- Die Erwerbsminderungsrente ersetzt den Verdienst nur zum Teil und gilt nur bei weniger als sechs Stunden Leistungsvermögen.
- Drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und fünf Jahre Wartezeit sind Voraussetzung – Ausnahmen gelten etwa nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (§ 53 SGB VI).
- Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene.
- Die Rente ist häufig befristet und unterliegt einer Hinzuverdienstgrenze.
- Die Lücke zum bisherigen Netto lässt sich ausrechnen – und mit einer privaten BU schließen, je früher, desto leichter.
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Mein EM-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Was ist eine Erwerbsminderungsrente?
Eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit nicht mehr voll arbeiten können. Man unterscheidet die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (weniger als sechs Stunden täglich) und wegen voller Erwerbsminderung (weniger als drei Stunden täglich), jeweils bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 43 SGB VI).
Wer bekommt eine Erwerbsminderungsrente?
Wer die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt hat und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Bei Arbeitsunfällen und einigen anderen Tatbeständen gilt die Wartezeit als vorzeitig erfüllt. Entschieden wird im Einzelfall von der Deutschen Rentenversicherung.
Wie viel Erwerbsminderungsrente bekommt man?
Im Schnitt lag die neu bewilligte Rente 2024 bei 1.041 € pro Monat. Die Höhe hängt von Ihren Entgeltpunkten, der Zurechnungszeit und dem Abschlag ab. Nach der DRV-Tabelle (ab 01.07.2026) erhält ein Durchschnittsverdiener mit 35 Versicherungsjahren inklusive Zurechnungszeit 1.488,20 € brutto bei voller Erwerbsminderung, bevor ein Abschlag von höchstens 10,8 % abgezogen wird.
Ist die Erwerbsminderungsrente befristet?
In der Regel ja: Befristete Renten werden im Regelfall für drei Jahre bewilligt und können verlängert werden. nach neun Jahren befristeter Rente in der Regel dauerhaft. Unbefristete Renten gibt es, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist (Deutsche Rentenversicherung, Stand 2026).
Was passiert mit der Erwerbsminderungsrente im Rentenalter?
Die Erwerbsminderungsrente wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt und geht dann in eine Altersrente über. Der Abschlag, der bei Beginn vor dem 65. Geburtstag angefallen ist, bleibt im Allgemeinen auch bei der Folgerente bestehen (Deutsche Rentenversicherung).
Reicht die Erwerbsminderungsrente zum Leben?
Oft nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Die Rente ersetzt den Verdienst nur teilweise, bei teilweiser Erwerbsminderung ist sie nur halb so hoch. Wie groß die Lücke bei Ihnen ist, zeigt der EM-Renten-Rechner.
Quellen
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
- § 50 SGB VI – Wartezeiten – abgerufen 24.10.2026
- § 240 SGB VI – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente – Das Netz für alle Fälle (21. Auflage 7/2026) – abgerufen 24.10.2026
- Deutscher Bundestag: Rentenversicherungsbericht 2025 (hib 723/2025) – 22.12.2025
- BT-Drs. 21/1792 – Aktuelle Entwicklungen bei der Erwerbsminderungsrente – 23.09.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Ihren Rentenanspruch entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung. Zu Antrag, Gutachten und Widerspruch bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht Beratung im Einzelfall. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Erwerbsminderungsrente-Rechner.de. Erwerbsminderungsrente-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.