Inhalt (10 Abschnitte)
- Wer hat Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung?
- Wie wird die Erwerbsminderungsrente angerechnet?
- Wessen Einkommen und Vermögen zählen mit?
- Wie beantrage ich die Grundsicherung?
- Wie viele Menschen sind betroffen?
- Ein Beispiel für ein Paar (Modellrechnung)
- Was kann ich tun, damit es gar nicht so weit kommt?
- Was bedeutet Grundsicherung für den Hinzuverdienst?
- Welche Alternativen gibt es?
- Was folgt daraus für Ihre Vorsorge?
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten Menschen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen decken können (§ 41 SGB XII).
- Ende 2024 erhielten 176.975 Menschen Grundsicherung bei Erwerbsminderung mit angerechneter Erwerbsminderungsrente.
- Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt 2026 unverändert bei 563 € im Monat, hinzu kommen Unterkunft und Heizung (§ 42 SGB XII).
- Leistungen gibt es nur auf Antrag beim Sozialamt, rückwirkend bis zum Ersten des Antragsmonats (Stand 25.10.2026).
Reicht die Erwerbsminderungsrente nicht zum Leben, kann die Grundsicherung bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII) die Lücke bis zum Existenzminimum füllen. Anspruch haben dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren, die ihren Bedarf nicht aus Einkommen und Vermögen decken können. Ende 2024 bezogen 176.975 Menschen diese Leistung neben angerechneter Rente (BT-Drs. 21/1792, Stand 25.10.2026).
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung?
Die Grundsicherung im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII ist eine bedarfsabhängige Sozialleistung. Sie wird nicht aus Beiträgen finanziert, sondern aus Steuern, und setzt voraus, dass Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Für Menschen mit Erwerbsminderung nennt das Gesetz drei Voraussetzungen (§ 41 Abs. 1 und 3 SGB XII):
- Alter: Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Volle Erwerbsminderung: Sie sind voll erwerbsgemindert im Sinne von § 43 Abs. 2 SGB VI, unabhängig von der Arbeitsmarktlage.
- Dauerhaftigkeit: Es ist unwahrscheinlich, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.
Außerdem müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und bedürftig sein. Kein Anspruch besteht, wenn die Hilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde (§ 41 Abs. 4 SGB XII). Auch Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen können unter besonderen Voraussetzungen leistungsberechtigt sein.
Wer eine befristete Rente bezieht, weil die Erwerbsminderung möglicherweise behoben werden kann, erfüllt das Merkmal „dauerhaft“ nicht ohne Weiteres. In diesem Fall kommen je nach Lage andere Leistungen in Betracht, die das Sozialamt oder die Beratungsstelle benennt.
Wie wird die Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Die Rente gilt als Einkommen. Die Grundsicherung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen. Zum Bedarf gehören nach § 42 SGB XII der Regelsatz, Mehrbedarfe, Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Für Alleinstehende beträgt der Regelbedarf 2026 unverändert 563 € im Monat; für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufe 2) sind es je 506 € (Bundesregierung).
| Rente (Auszahlbetrag) | Bedarf (563 € + 450 €) | Rechnerische Lücke | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 700 € | 1.013 € | 313 € | Aufstockung wahrscheinlich |
| 876 € | 1.013 € | 137 € | Aufstockung möglich |
| 1.013 € | 1.013 € | 0 € | Kein Anspruch bei diesen Annahmen |
| 1.300 € | 1.013 € | 0 € | Kein Anspruch bei diesen Annahmen |
Die Tabelle zeigt nur die Logik, nicht Ihren Anspruch: Ob und in welcher Höhe Grundsicherung gezahlt wird, hängt von Miete, Mehrbedarfen, weiteren Einkommen, Vermögen und der Haushaltsgröße ab. Die Auszahlbeträge der Rente stammen aus der Rechnung auf der Seite Krankenversicherung der Rentner.
Wessen Einkommen und Vermögen zählen mit?
Es gelten die Regeln der §§ 82 bis 84 SGB XII für das Einkommen und der §§ 90 und 91 für das Vermögen. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten, Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft werden berücksichtigt, soweit sie dessen eigenen Bedarf übersteigen (§ 43 Abs. 1 SGB XII). Kapitalerträge bleiben bis 26 € im Kalenderjahr zusätzlich außer Ansatz.
Anders ist es bei Eltern und Kindern: Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegen Kinder und Eltern bleiben unberücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen nicht über 100.000 € liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Es wird vermutet, dass die Grenze nicht überschritten wird. Das Sozialamt kann Angaben verlangen, wenn Anhaltspunkte dagegen sprechen.
Zur Höhe des geschützten Vermögens und zu Freibeträgen für Erwerbseinkommen gibt es detaillierte Regeln. Diese Seite nennt dazu keine Beträge, weil sie von der Konstellation abhängen; das Sozialamt benennt sie im Verfahren.
Praktisch bedeutet das: Bevor das Sozialamt zahlt, prüft es den gesamten Haushalt. Wer Ersparnisse über den geschützten Beträgen hat, muss sie zunächst einsetzen. Wer mit einem Partner zusammenlebt, dessen Einkommen den eigenen Bedarf übersteigt, erhält möglicherweise weniger oder gar nichts. Das gilt unabhängig davon, wie hoch die eigene Erwerbsminderungsrente ausfällt. Lassen Sie sich deshalb vor dem Antrag beraten und halten Sie Nachweise bereit.
Wie beantrage ich die Grundsicherung?
- Zuständige Stelle finden: Die Leistung beantragen Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
- Antrag stellen: Leistungen gibt es nur auf Antrag (§ 44 Abs. 1 SGB XII). Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wird, wenn die Voraussetzungen in diesem Monat erfüllt sind (§ 44 Abs. 2). Ein formloser Antrag sichert den Monat; Unterlagen können nachgereicht werden.
- Unterlagen sammeln: Rentenbescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge, Nachweise zu Vermögen, Krankenversicherung und Aufenthalt.
- Bewilligung abwarten: Regelmäßig werden zwölf Kalendermonate bewilligt (§ 44 Abs. 3). Danach ist ein Folgeantrag nötig.
- Änderungen melden: Mehr Rente, neuer Verdienst oder Umzug müssen Sie mitteilen.
Wie viele Menschen sind betroffen?
Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort auf eine Anfrage im Bundestag (BT-Drs. 21/1792) die Zahl der Menschen, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten und deren Erwerbsminderungsrente dabei als Einkommen angerechnet wird: 176.255 Ende 2023 und 176.975 Ende 2024. Das sind 720 Personen mehr, ein Zuwachs von rund 0,4 %. Die Zahl ist ein Stichtagswert und sagt nichts darüber, wie viele Menschen ihren Anspruch nicht geltend machen. Zum Vergleich: 2024 gab es rund 171.000 Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente. Auf eine Gruppe, die ständig auf Aufstockung angewiesen ist, deutet das nicht allein; es zeigt aber, dass sie keine Randerscheinung ist.
Ein Beispiel für ein Paar (Modellrechnung)
Ein Paar lebt zusammen. Eine Person bezieht 876 € Erwerbsminderungsrente (Auszahlbetrag), die andere hat kein Einkommen. Der Bedarf ergibt sich aus zwei Regelbedarfen der Stufe 2 mit je 506 € und der anteiligen Warmmiete von zusammen 700 €: 2 × 506 € + 700 € = 1.712 €. Das anrechenbare Einkommen beträgt 876 €. Die rechnerische Lücke liegt bei 836 €. Der Fall zeigt, dass Haushalte mit nur einem Einkommen schnell unter die Bedarfsschwelle rutschen, auch wenn die Einzelrente über dem Regelsatz einer alleinstehenden Person liegt. Dabei ist zu beachten, dass die Annahmen erfunden sind und Freibeträge, Mehrbedarfe sowie Vermögen noch nicht eingerechnet wurden.
Was kann ich tun, damit es gar nicht so weit kommt?
Bevor man in die Lage kommt, aufstocken zu müssen, lohnt der Blick auf die Stellschrauben der Rente selbst. Die Höhe hängt von den Entgeltpunkten, der Zurechnungszeit und dem Abschlag ab, der bis zu 10,8 % betragen kann. Die Zurechnungszeit stellt Sie so, als hätten Sie bis 66 Jahre und 3 Monate (bei Rentenbeginn 2026) weiter Beiträge gezahlt. Die Seite Erwerbsminderungsrente: Höhe und Berechnung erklärt die Bestandteile. Wer diese Rechnung für sich anstellt, sieht früh, ob die gesetzliche Rente zum eigenen Lebensstandard passt oder nicht.
Praktisch heißt das: Prüfen Sie einmal im Jahr Ihre Renteninformation, stimmen Sie Ihre Fixkosten mit dem möglichen Netto der Erwerbsminderungsrente ab und überlegen Sie, wie eine private Ergänzung wie die BU die Lücke schließt. Diese Entscheidung ist in jungen Jahren meist leichter und günstiger umzusetzen als später, weil Eintrittsalter und Gesundheitszustand den Beitrag bestimmen.
Was bedeutet Grundsicherung für den Hinzuverdienst?
Für die Grundsicherung gelten eigene Anrechnungsregeln, die nicht mit der Hinzuverdienstgrenze der Rentenversicherung übereinstimmen. Verdient jemand neben der Rente, wird das Einkommen nach den sozialhilferechtlichen Vorschriften angerechnet; ein Teil bleibt nach Regeln, die das Sozialamt benennt, anrechnungsfrei. Gleichzeitig bleibt die Hinzuverdienstgrenze der Rentenversicherung bestehen. Beide Systeme sind getrennt zu prüfen. Zur Rente selbst: Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung.
Auch private Zusatzeinkommen können angerechnet werden, etwa eine private Rente aus einer Versicherung. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Hinzuverdienstgrenze der gesetzlichen Rente, in der eine private Berufsunfähigkeitsrente nicht aufgezählt ist (siehe EM-Rente und BU-Rente zusammen). Wer eine private Absicherung plant, sollte deshalb wissen, dass sie im Fall der Bedürftigkeit auf die Grundsicherung angerechnet werden kann: Die private Rente kann den Gang zum Sozialamt ersparen, wenn sie das Gesamteinkommen über den Bedarf hebt.
Welche Alternativen gibt es?
- Wohngeld: Wer knapp über dem Bedarf liegt, kann bei der Wohngeldstelle prüfen lassen, ob Wohngeld in Betracht kommt. Es wird neben der Grundsicherung nicht gezahlt; das Amt entscheidet, welche Leistung günstiger ist.
- Hinzuverdienst: Ein Zuverdienst innerhalb des Leistungsvermögens kann die Lücke verkleinern; beachten Sie beide Regelwerke.
- Beratung: Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände und die Rentenversicherung helfen bei Anträgen.
- Private Vorsorge: Wer noch gesund ist, kann einer Lücke vorbeugen, siehe unten.
Was folgt daraus für Ihre Vorsorge?
Die Grundsicherung ist ein Netz für den Notfall, kein Ersatz für ein verlorenes Einkommen. Sie sichert das Existenzminimum, nicht den Lebensstandard. Wer vorsorgt, will meist verhindern, in diese Lage zu kommen. Wie groß die Lücke zwischen Ihrer voraussichtlichen Rente und Ihrem heutigen Netto wäre, rechnet der EM-Renten- und Lücken-Rechner. Wege zur privaten Ergänzung beschreibt Wie weit trägt die gesetzliche Absicherung?, die persönliche Zahl liefert der EM-Lücken-Check in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen. Damit es gar nicht erst so weit kommt, kann eine private BU die Lücke zum Netto schließen; ein früher Abschluss ist in der Regel günstiger und einfacher.
Information, keine RechtsberatungAnsprüche auf Grundsicherung prüft das Sozialamt im Einzelfall. Bei Streit helfen Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht. Dieses Portal ist keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler.
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Mein EM-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Kann ich zur Erwerbsminderungsrente Grundsicherung bekommen?
Ja, wenn die Rente zusammen mit anderem Einkommen und Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht deckt und Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Rente wird als Einkommen angerechnet; die Grundsicherung füllt nur den Rest bis zum Bedarf auf (§§ 41, 43 SGB XII).
Wie hoch ist die Grundsicherung bei Erwerbsminderung 2026?
Der Regelbedarf für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) beträgt 2026 unverändert 563 € im Monat. Dazu kommen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe; abgezogen wird anrechenbares Einkommen.
Müssen Kinder oder Eltern für mich zahlen?
Unterhaltsansprüche gegen Kinder und Eltern bleiben unberücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen nicht über 100.000 € liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder Partners werden dagegen angerechnet.
Wann beginnt die Grundsicherung?
Leistungen gibt es nur auf Antrag. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wird, wenn die Voraussetzungen in diesem Monat vorliegen (§ 44 SGB XII). Stellen Sie ihn deshalb früh.
Was gilt, wenn die Erwerbsminderung nicht dauerhaft ist?
Grundsicherung bei Erwerbsminderung setzt voraus, dass die volle Erwerbsminderung voraussichtlich nicht behoben werden kann. Bei befristeter Rente kommen andere Leistungen in Betracht; das Sozialamt oder eine Beratungsstelle klärt, welche.
Wie viele Menschen beziehen Grundsicherung neben der EM-Rente?
Ende 2024 waren es 176.975 Menschen, Ende 2023 176.255 (BT-Drs. 21/1792, Destatis). Die Zahl zeigt, dass die Erwerbsminderungsrente nicht in jedem Fall ausreicht.
Quellen
- § 41 SGB XII – Leistungsberechtigte (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) – abgerufen 25.10.2026
- § 42 SGB XII – Bedarfe – abgerufen 25.10.2026
- § 43 SGB XII – Einkommen und Vermögen – abgerufen 25.10.2026
- § 44 SGB XII – Antrag, Beginn, Bewilligungszeitraum – abgerufen 25.10.2026
- § 94 SGB XII – Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige – Abs. 1a, abgerufen 25.10.2026
- Bundesregierung: Regelsätze der Sozialleistungen bleiben unverändert – Regelbedarf 2026, abgerufen 25.10.2026
- Deutscher Bundestag: BT-Drs. 21/1792 – Erwerbsminderungsrente (Antwort der Bundesregierung) – Grundsicherung bei Erwerbsminderung, 23.09.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Ihren Rentenanspruch entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung. Zu Antrag, Gutachten und Widerspruch bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht Beratung im Einzelfall. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Erwerbsminderungsrente-Rechner.de. Erwerbsminderungsrente-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.