Geld & Steuer

Teilweise Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst: die individuelle Grenze

Bei teilweiser Erwerbsminderung gibt es keine feste Zahl, sondern eine Untergrenze und eine persönliche Grenze. Welche für Sie gilt, hängt von Ihrem besten Beitragsjahr in den letzten 15 Jahren ab.

Redaktion Erwerbsminderungsrente-Rechner.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (11 Abschnitte)
  1. Warum gibt es bei teilweiser Erwerbsminderung zwei Grenzen?
  2. Welche Entgeltpunkte zählen für die individuelle Grenze?
  3. Ab wann ersetzt die individuelle Grenze das Minimum?
  4. Wie wird bei teilweiser Erwerbsminderung gekürzt?
  5. Drei Erwerbsbiografien im Vergleich (Modellfälle)
  6. Welche 15 Kalenderjahre zählen?
  7. Gilt die Berechnung auch bei befristeter Rente?
  8. Was ist der Unterschied zur Rente für Teilzeitarbeit?
  9. Woran scheitern Berechnungen in der Praxis?
  10. Worauf sollten Sie bei der Planung achten?
  11. Was bedeutet das für die Absicherung?
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindest-Hinzuverdienstgrenze 2026 mindestens 41.527,50 € pro Jahr (10,5 × Bezugsgröße 3.955 €).
  • Die individuelle Grenze lautet 9,72 × Bezugsgröße × höchste Entgeltpunkte eines der letzten 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung; sie gilt, wenn sie höher ist.
  • Das Minimum greift, solange die höchsten Entgeltpunkte unter etwa 1,08 liegen.
  • Über der Grenze werden 40 % des Überschusses (Zwölftel) abgezogen (§ 96a SGB VI, Stand 24.10.2026).

Bei teilweiser Erwerbsminderung gilt 2026 mindestens eine Hinzuverdienstgrenze von mindestens 41.527,50 € pro Jahr im Kalenderjahr. Ist Ihr persönlicher Wert höher, gilt dieser: 9,72 × Bezugsgröße × die höchsten Entgeltpunkte eines der letzten 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung (§ 96a SGB VI, Stand 24.10.2026).

Warum gibt es bei teilweiser Erwerbsminderung zwei Grenzen?

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung richtet sich an Menschen, die noch einige Stunden arbeiten können – nicht mindestens sechs, aber meist mehr als drei Stunden täglich. Das Gesetz geht deshalb davon aus, dass sie zu einem Teil ihr früheres Einkommen weiter erzielen. Deshalb knüpft das Gesetz die Grenze zusätzlich an den früheren Verdienst: Wer einmal viel verdient hat, darf auch in der Rente mehr hinzuverdienen.

Daraus ergeben sich zwei Werte, von denen der höhere gilt:

  • Mindestgrenze: 10,5 × Bezugsgröße = 10,5 × 3.955 € = 41.527,50 € pro Kalenderjahr (2026). Sie ist doppelt so hoch wie die Grenze bei voller Erwerbsminderung.
  • Individuelle Grenze: 9,72 × Bezugsgröße × höchste Entgeltpunkte (EP) eines der letzten 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Die Rente selbst ist bei teilweiser Erwerbsminderung halb so hoch wie bei voller (Rentenartfaktor 0,5 statt 1,0). Wie die Rente zustande kommt, steht auf der Seite Erwerbsminderungsrente: Höhe und Berechnung.

Welche Entgeltpunkte zählen für die individuelle Grenze?

Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Beitragszahlung nach dem statistischen Durchschnittsverdienst; das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 beträgt 51.944 €. Wer im Jahr genau das Durchschnittsentgelt verdient, erhält einen Entgeltpunkt, wer die Hälfte verdient, einen halben.

Für die Grenze zählt nicht der Durchschnitt über viele Jahre, sondern der Spitzenwert: das eine Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten innerhalb der letzten 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Ein einziges gutes Jahr kann die Grenze also dauerhaft anheben. Die Größenordnung: Pro Jahr sind durch die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 €) knapp zwei Entgeltpunkte möglich.

Wo Sie die Zahl finden: im Versicherungsverlauf oder in der Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung, auch online im Kundenportal. Rechnen Sie nicht mit Schätzwerten, wenn die Grenze nah an Ihrem Verdienst liegt, sondern lassen Sie sich die maßgebliche Zahl nennen.

Ab wann ersetzt die individuelle Grenze das Minimum?

Die individuelle Grenze übersteigt das Minimum, sobald 9,72 × EP größer ist als 10,5. Das ist bei mehr als etwa 1,08 Entgeltpunkten der Fall. In Euro entspricht das einem Jahresverdienst von grob 56.000 € in der Spitze (1,08 × 51.944 €). Wer in einem der 15 Jahre mehr verdient hat, profitiert; alle anderen bleiben beim Minimum.

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente pro Kalenderjahr

Euro im Kalenderjahr: volle Erwerbsminderung und Minimum bei teilweiser Erwerbsminderung, 2026 und 2027 (Entwurf)

0 €20k €40k €60k €20.764Voll 202641.528Teilweise (Min.) 202621.682Voll 2027 (Entwurf)43.365Teilweise (Min.) 2027 (Entwurf)

§ 96a Abs. 1c SGB VI; Bezugsgröße 2026 3.955 €, 2027 4.130 € (Kabinettsentwurf 07.10.2026, Bundesrat ausstehend); eigene Berechnung. Stand 24.10.2026.

Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung 2026 nach höchsten Entgeltpunkten (EP); Bezugsgröße 3.955 €; Formel § 96a Abs. 1c SGB VI; 2027-Spalte nach Kabinettsentwurf vom 07.10.2026 (Bezugsgröße 4.130 €, Bundesrat ausstehend); eigene Berechnung, Stand 24.10.2026.
Höchste EP9,72 × BG × EP (2026)Es gilt 2026Es gilt 2027 (Entwurf)
0,830.754,08 €41.527,50 € (Minimum)43.365,00 € (Minimum)
1,038.442,60 €41.527,50 € (Minimum)43.365,00 € (Minimum)
1,0841.518,01 €41.527,50 € (Minimum)43.365,00 € (Minimum)
1,246.131,12 €46.131,12 €48.172,32 €
1,557.663,90 €57.663,90 €60.215,40 €
1,869.196,68 €69.196,68 €72.258,48 €
2,076.885,20 €76.885,20 €80.287,20 €

Die 2027-Werte sind ein Entwurfsstand; die Hintergründe stehen auf der Seite Hinzuverdienstgrenze 2027.

Wie wird bei teilweiser Erwerbsminderung gekürzt?

Die Kürzung funktioniert wie bei voller Erwerbsminderung: Überschuss über der Grenze, geteilt durch zwölf, mal 0,4, wird von der Monatsrente abgezogen. Zwei Modellrechnungen für 2026 mit einer Monatsrente von 600 € zeigen, wie unterschiedlich das Ergebnis je nach Grenze ausfällt.

Modellrechnungen teilweise Erwerbsminderung 2026, Monatsrente 600 € vor Kürzung; Formel § 96a Abs. 1a SGB VI; eigene Berechnung, Stand 24.10.2026. Erfundene Beispiele.
BeispielGrenzeVerdienst im JahrKürzung pro MonatRente danach
A: höchste EP 1,557.663,90 €65.000 €244,54 €355,46 €
B: höchste EP 1,0 (Minimum)41.527,50 €60.000 €615,75 €0,00 €
C: höchste EP 1,0 (Minimum)41.527,50 €50.000 €282,42 €317,58 €

In Beispiel B übersteigt der Abzug die Rente von 600 €, deshalb entfällt sie. Allgemein entfällt die Rente, wenn der Verdienst die Grenze um das Dreißigfache der Monatsrente übersteigt; bei 600 € sind das 18.000 €, also ab 59.527,50 €. Ein Jahr mit hohem Einkommen kann also die gesamte Rente kosten, ein Jahr mit niedrigem Einkommen lässt sie unberührt. Rechnen Sie Ihre Zahlen mit dem Hinzuverdienst-Rechner.

Drei Erwerbsbiografien im Vergleich (Modellfälle)

Die folgenden Fälle sind erfunden. Sie zeigen, wie unterschiedlich die Grenze ausfallen kann, obwohl alle drei dieselbe Rentenart beziehen.

Berufseinsteigerin mit kurzer Versicherungszeit

Sie hat erst vier Jahre mit Beiträgen und lag mit ihrem Verdienst in jedem Jahr unter dem Durchschnitt, beispielsweise bei 0,7 Entgeltpunkten. Die individuelle Formel ergäbe 9,72 × 3.955 € × 0,7 = 26.909,82 €. Das Minimum von 41.527,50 € ist höher, also gilt es. Für Menschen mit kurzer oder niedriger Beitragsbiografie entscheidet fast immer die Mindestgrenze.

Fachkraft mit einem sehr guten Jahr

Er hat zwölf Jahre lang rund 1,0 Entgeltpunkte erreicht und in einem Jahr, etwa durch eine Prämie, 1,4 Punkte. Die individuelle Grenze liegt bei 9,72 × 3.955 € × 1,4 = 53.819,64 €. Ein einziges Spitzenjahr hebt die Grenze um mehr als 12.000 € über das Minimum.

Führungskraft mit Spitzenverdienst

Sie lag mehrere Jahre an der Beitragsbemessungsgrenze und hat knapp zwei Entgeltpunkte erreicht. Dann liegt die Grenze bei rund 76.000 €. Ob sie das nutzen kann, hängt vom Leistungsvermögen ab: Teilweise erwerbsgemindert heißt, dass sie nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Welche 15 Kalenderjahre zählen?

Das Gesetz stellt auf die 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung ab. Maßgeblich ist also der Zeitpunkt, zu dem die Erwerbsminderung eingetreten ist, und nicht der Tag der Antragstellung oder des Rentenbeginns. Bei einer Erwerbsminderung im Jahr 2026 reichen die 15 Jahre bis in die Zeit um 2011 zurück. Wer in dieser Spanne Zeiten ohne Beiträge hatte, etwa durch Studium, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit, hat in diesen Jahren weniger oder keine Entgeltpunkte – sie schaden der Rechnung nicht, weil nur das beste Jahr zählt.

Gilt die Berechnung auch bei befristeter Rente?

Ja. Die Hinzuverdienstgrenze richtet sich nach der Rentenart, nicht nach der Dauer. Bei befristeten Renten ist allerdings die Nachprüfung zu bedenken: Wer dauerhaft mehr arbeitet, als das festgestellte Leistungsvermögen erlaubt, riskiert, dass die Rente bei der nächsten Prüfung nicht verlängert wird. Wie Befristung und Weiterzahlung funktionieren, steht auf der Seite Erwerbsminderungsrente befristet.

Was ist der Unterschied zur Rente für Teilzeitarbeit?

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist kein Zuschuss für Teilzeit, sondern ein Ersatz für den Teil des Einkommens, der wegfällt. Wer nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten kann, aber drei bis unter sechs Stunden schafft und eine passende Stelle findet, arbeitet entsprechend weniger und erhält die halbe Rente. Findet er keine passende Teilzeitstelle, kann sich die Rentenart ändern: Dann wird die volle Rente gezahlt, in der Regel befristet. Mehr dazu steht in Arbeitsmarktrente.

Bei der Hinzuverdienstgrenze zählt die Rentenart, die der Bescheid ausweist. Prüfen Sie deshalb im Bescheid, ob dort „teilweise“ oder „voll“ steht, bevor Sie rechnen.

Woran scheitern Berechnungen in der Praxis?

Am häufigsten fehlen verlässliche Eingangsdaten. Wer die höchsten Entgeltpunkte schätzt, rechnet leicht um mehrere tausend Euro daneben, weil Gehälter früherer Jahre an einem anderen Durchschnittsentgelt gemessen werden als heute. Ebenso wird oft vergessen, dass Einmalzahlungen und Nachzahlungen im Jahr des Zuflusses zählen. Und manche übersehen, dass die Grenze mit der Bezugsgröße jährlich steigt, die Rente aber erst zum 1. Juli eines Jahres angepasst wird. Wer diese drei Punkte beachtet, kommt mit dem Rechner zu einer brauchbaren Orientierung.

Worauf sollten Sie bei der Planung achten?

  1. Entgeltpunkte klären: Beantragen Sie bei der Rentenversicherung die Angabe der höchsten Entgeltpunkte der letzten 15 Kalenderjahre.
  2. Jahresverdienst hochrechnen: Einschließlich Sonderzahlungen und Einkommen aus Selbstständigkeit.
  3. Puffer lassen: Wenn der Verdienst knapp unter der Grenze liegt, kann ein später gezahlter Bonus die Rente kosten.
  4. Befristung beachten: Die Rente wird im Regelfall für drei Jahre befristet gezahlt; den Weiterzahlungsantrag stellen Sie vier Monate vor Ablauf.
  5. Beratung einholen: Servicetelefon der Rentenversicherung 0800 1000 4800, Sozialverbände oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.

Was bedeutet das für die Absicherung?

Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist halb so hoch wie die volle; im Schnitt lagen neue Renten 2024 über alle Arten bei 1.041 € pro Monat. Die hohe Hinzuverdienstgrenze setzt voraus, dass Sie tatsächlich eine passende Arbeit finden und gesundheitlich leisten können. Für das private Netz ist die Frage deshalb nicht, ob Zuverdienst möglich ist, sondern ob er die Lücke zum früheren Netto schließt. Das prüfen Sie mit dem EM-Renten-Rechner und, wenn Sie noch erwerbstätig sind, im EM-Lücken-Check. Welche privaten Bausteine es gibt, beschreibt Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung?. Wer die halbe Rente und einen Teilzeitlohn nicht als Plan für Jahrzehnte sehen möchte, kann die Lücke mit einer privaten BU schließen – je früher, desto günstiger in der Regel.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderungsrente?

Mindestens mindestens 41.527,50 € pro Jahr im Kalenderjahr 2026. Ist die individuelle Grenze (9,72 × Bezugsgröße × höchste Entgeltpunkte der letzten 15 Kalenderjahre) höher, gilt diese (§ 96a Abs. 1c SGB VI).

Was sind die höchsten Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre?

Gemeint sind die Entgeltpunkte, die Sie in einem einzigen Kalenderjahr erreicht haben, und zwar das beste Jahr innerhalb der 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst bringt rund 1,0 Entgeltpunkte.

Wo finde ich meine Entgeltpunkte?

Im Versicherungsverlauf und in der Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung, auch im Online-Kundenportal. Im Zweifel fragen Sie dort nach der für die Hinzuverdienstgrenze maßgeblichen Zahl.

Darf ich bei teilweiser Erwerbsminderung Vollzeit arbeiten?

Teilweise erwerbsgemindert ist, wer nicht mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Eine Tätigkeit im Vollzeitumfang passt nicht zu diesem Leistungsvermögen. Ausnahme ist die Arbeitserprobung von bis zu sechs Monate.

Was ist, wenn ich wegen fehlender Teilzeitstellen volle Rente bekomme?

Wer 3 bis unter 6 Stunden arbeiten könnte, aber keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, erhält die Rente wegen voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente). Dann ist die Rentenart voll; fragen Sie die Rentenversicherung, welche Grenze für Sie gilt.

Quellen

  1. § 96a SGB VI – Rente und Hinzuverdienst – abgerufen 24.10.2026
  2. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
  3. Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente – Das Netz für alle Fälle (7/2026) – Seiten 5, 14, 21–22, abgerufen 24.10.2026
  4. Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 – Bezugsgröße, Durchschnittsentgelt, abgerufen 24.10.2026
Redaktion Erwerbsminderungsrente-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Ihren Rentenanspruch entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung. Zu Antrag, Gutachten und Widerspruch bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht Beratung im Einzelfall. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Erwerbsminderungsrente-Rechner.de. Erwerbsminderungsrente-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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