Geld & Steuer

Hinzuverdienstgrenze Erwerbsminderungsrente 2026: 20.763,75 € und 41.527,50 €

Wer neben der Erwerbsminderungsrente arbeitet, bewegt sich zwischen zwei Zahlen: der Grenze, bis zu der nichts passiert, und dem Punkt, an dem die Rente ganz entfällt. Hier stehen beide für 2026 – mit Rechenweg.

Redaktion Erwerbsminderungsrente-Rechner.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Wie berechnet sich die Hinzuverdienstgrenze 2026?
  2. Wie wird die Rente gekürzt, wenn ich über der Grenze liege?
  3. Gilt die Grenze für jeden Monat einzeln?
  4. Was zählt als Hinzuverdienst – und was nicht?
  5. Welche Tätigkeit ist überhaupt erlaubt?
  6. Was ist bei der Planung 2026 zu beachten?
  7. Drei Konstellationen aus der Praxis (Modellrechnungen)
  8. Welche Irrtümer gibt es rund um die Hinzuverdienstgrenze?
  9. Wo finde ich meine persönlichen Werte?
  10. Was bedeutet die Grenze für die Absicherung insgesamt?
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung beträgt 2026 20.763,75 € pro Jahr (5,25 × Bezugsgröße 3.955 €).
  • Bei teilweiser Erwerbsminderung gilt mindestens mindestens 41.527,50 € pro Jahr; die individuelle Grenze kann höher liegen.
  • Wer die Grenze überschreitet, verliert nicht alles: Es werden 40 % des Überschusses (Zwölftel) abgezogen, die Rente sinkt schrittweise.
  • Maßgeblich ist der Verdienst im gesamten Kalenderjahr, nicht der einzelne Monat (Stand 24.10.2026).

Die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente beträgt 2026 bei voller Erwerbsminderung 20.763,75 € pro Jahr im Kalenderjahr und bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens mindestens 41.527,50 € pro Jahr. Wer mehr verdient, verliert die Rente nicht sofort: Es werden 40 % des Überschusses (Zwölftel) abgezogen (§ 96a SGB VI, Stand 24.10.2026).

Wie berechnet sich die Hinzuverdienstgrenze 2026?

Die Grenzen sind keine festen Eurobeträge im Gesetz, sondern Vielfache einer Rechengröße. Maßgeblich ist die monatliche Bezugsgröße der Sozialversicherung. Sie beträgt 2026 3.955 €. Daraus folgen die Werte, die Sie in der Tabelle unten sehen.

  • Volle Erwerbsminderung: drei Achtel der 14-fachen Bezugsgröße, also 5,25 × 3.955 € = 20.763,75 € pro Kalenderjahr.
  • Teilweise Erwerbsminderung, Mindestgrenze: sechs Achtel der 14-fachen Bezugsgröße, also 10,5 × 3.955 € = 41.527,50 € pro Kalenderjahr.
  • Teilweise Erwerbsminderung, individuelle Grenze: 9,72 × Bezugsgröße × die höchsten Entgeltpunkte eines der letzten 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung – wenn dieser Wert höher ist als die Mindestgrenze.

Teilen Sie 20.763,75 € durch zwölf, erhalten Sie rund 1.730 € im Monatsdurchschnitt. Das ist ein Rechenwert, kein Monatsgrenzwert: Die Rentenversicherung prüft das ganze Kalenderjahr. Weil die Bezugsgröße jedes Jahr neu festgelegt wird, ändern sich auch die Grenzen jährlich; die Werte für das Folgejahr stehen auf der Seite Hinzuverdienstgrenze 2027.

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente pro Kalenderjahr

Euro im Kalenderjahr: volle Erwerbsminderung und Minimum bei teilweiser Erwerbsminderung, 2026 und 2027 (Entwurf)

0 €20k €40k €60k €20.764Voll 202641.528Teilweise (Min.) 202621.682Voll 2027 (Entwurf)43.365Teilweise (Min.) 2027 (Entwurf)

§ 96a Abs. 1c SGB VI; Bezugsgröße 2026 3.955 €, 2027 4.130 € (Kabinettsentwurf 07.10.2026, Bundesrat ausstehend); eigene Berechnung. Stand 24.10.2026.

Hinzuverdienstgrenzen pro Kalenderjahr 2026 nach § 96a Abs. 1c SGB VI; Bezugsgröße 3.955 €; eigene Berechnung, Stand 24.10.2026.
RentenartFormelGrenze 2026 (Jahr)Durchschnitt pro Monat
Volle Erwerbsminderung5,25 × Bezugsgröße20.763,75 €1.730,31 €
Teilweise Erwerbsminderung (Minimum)10,5 × Bezugsgröße41.527,50 €3.460,63 €
Teilweise, Beispiel mit 1,2 Entgeltpunkten9,72 × Bezugsgröße × 1,246.131,12 €3.844,26 €

Die dritte Zeile ist ein Rechenbeispiel, keine Rentenauskunft: Welche Entgeltpunkte für Sie zählen, steht in Ihrem Versicherungsverlauf. Wie die Punkte entstehen, erklärt die Seite zur Höhe der Erwerbsminderungsrente.

Wie wird die Rente gekürzt, wenn ich über der Grenze liege?

Das Gesetz arbeitet mit einer Teilrente-Logik. Vom Jahresverdienst wird die Grenze abgezogen, der Überschuss durch zwölf geteilt und mit 0,4 multipliziert. Dieser Betrag wird von der Monatsrente abgezogen. Die Formel lautet: Rente nach Kürzung = Rente − Überschuss ÷ 12 × 0,40.

Ein Beispiel für volle Erwerbsminderung, Monatsrente 1.100 € (Modellrechnung, keine reale Person): Bei einem Verdienst von 25.000 € im Jahr liegt der Überschuss bei 4.236,25 €. Ein Zwölftel sind 353,02 €, davon 40 % sind 141,21 €. Die Rente sinkt auf 958,79 € im Monat. Zusammen mit dem Verdienst von durchschnittlich 2.083,33 € monatlich ergibt das etwa 3.042 € brutto.

Modellrechnung volle Erwerbsminderung 2026, Monatsrente 1.100 € vor Kürzung; Formel nach § 96a Abs. 1a SGB VI; eigene Berechnung, Stand 24.10.2026. Brutto, ohne Steuern und Abgaben.
Verdienst im JahrÜberschussKürzung pro MonatRente nach Kürzung
15.000,00 €0,00 €0,00 €1.100,00 €
20.763,75 €0,00 €0,00 €1.100,00 €
25.000,00 €4.236,25 €141,21 €958,79 €
30.000,00 €9.236,25 €307,88 €792,12 €
40.000,00 €19.236,25 €641,21 €458,79 €
53.763,75 €33.000,00 €1.100,00 €0,00 €

Die letzte Zeile zeigt den Punkt, an dem die Rente ganz entfällt: Der Abzug entspricht dann der Rente. Er liegt hier bei 53.763,75 € Jahresverdienst. Je niedriger die Rente, desto früher ist dieser Punkt erreicht. Wie stark die Kürzung bei Ihnen ausfällt, rechnet der Hinzuverdienst-Rechner aus.

Gilt die Grenze für jeden Monat einzeln?

Nein. Die Rentenversicherung stellt das im Kalenderjahr insgesamt erzielte Einkommen der kalenderjährlichen Grenze gegenüber. Auch wer nur in drei Monaten arbeitet, rechnet diesen Verdienst in voller Höhe gegen die Jahresgrenze. Umgekehrt führt ein einzelner Monat mit hohem Verdienst nicht automatisch zur Kürzung, wenn das Jahr insgesamt unter der Grenze bleibt.

Für die Praxis heißt das: Planen Sie in Jahresbeträgen. Wer im Januar eine Sonderzahlung erhält und später nur wenig arbeitet, kann dennoch unter der Grenze bleiben. Wer dagegen ab dem Sommer auf eine höhere Stundenzahl wechselt, sollte den Jahresverdienst hochrechnen, bevor die Zahl im Dezember überrascht.

Was zählt als Hinzuverdienst – und was nicht?

Zum Hinzuverdienst gehören nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen und bestimmte Sozialleistungen. Nicht angerechnet werden der Verdienst als Pflegeperson bis zur Höhe des üblichen Pflegegeldes sowie der Verdienst in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. Verdienste in Integrationsprojekten werden dagegen angerechnet.

Eine private Berufsunfähigkeitsrente zählt nicht zu dieser Aufzählung. Sie finden die Einordnung im Zusammenhang auf der Seite EM-Rente und BU-Rente zusammen. Wichtig: Für Leistungen wie die Grundsicherung gelten eigene Anrechnungsregeln, die sich von der Hinzuverdienstgrenze unterscheiden.

Welche Tätigkeit ist überhaupt erlaubt?

Die Hinzuverdienstgrenze ist nur eine Seite der Medaille. Die andere ist das festgestellte Leistungsvermögen: Wer als voll erwerbsgemindert gilt, kann nach dem Bescheid unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten. Eine Tätigkeit, die dauerhaft darüber hinausgeht, kann Zweifel am Rentenanspruch wecken, selbst wenn der Verdienst klein bleibt.

Es gibt eine Ausnahme für den Wiedereinstieg: In der Arbeitserprobung dürfen Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zu sechs Monate lang drei Stunden oder mehr täglich arbeiten, bei teilweiser Erwerbsminderung sechs Stunden oder mehr, ohne dass dies zunächst den Rentenanspruch berührt. Die Hinzuverdienstregeln gelten währenddessen weiter.

Was ist bei der Planung 2026 zu beachten?

  • Jahresverdienst hochrechnen: Addieren Sie Lohn, Sonderzahlungen und Einkommen aus Selbstständigkeit für das ganze Kalenderjahr.
  • Vor Arbeitsbeginn melden: Die Deutsche Rentenversicherung rät, sie vor Aufnahme einer Beschäftigung zu informieren; Servicetelefon 0800 1000 4800.
  • Unfallrente beachten: Bei einer Rente der gesetzlichen Unfallversicherung neben der Erwerbsminderungsrente darf die Summe einen Höchstbetrag nicht überschreiten, mit Ausnahmen.
  • Befristung im Blick behalten: Befristete Renten werden im Regelfall für drei Jahre gezahlt; die Hinzuverdienstgrenze gilt für die Laufzeit der Rente.
  • Kranken- und Steuerfolgen mitdenken: Mehr Verdienst kann Beiträge und Steuer verändern, siehe Steuer auf die Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung der Rentner.

Drei Konstellationen aus der Praxis (Modellrechnungen)

Die folgenden Beispiele sind erfunden und dienen nur dem Rechnen; sie beschreiben keine realen Personen und keine Erfolgsaussichten eines Antrags.

Teilzeitstelle bei voller Erwerbsminderung

Eine Rente von 900 € im Monat, daneben eine Stelle mit 1.500 € brutto monatlich, also 18.000 € im Jahr. Der Verdienst liegt unter 20.763,75 €. Die Rente bleibt ungekürzt, das Gesamteinkommen beträgt brutto 2.400 € im Monat. Wichtig bleibt, dass die Tätigkeit zum festgestellten Leistungsvermögen passt.

Teilweise Erwerbsminderung mit Vollzeitgehalt in der Vergangenheit

Wer früher gut verdient hat, hat oft höhere Entgeltpunkte. Mit 1,5 Entgeltpunkten ergibt die individuelle Formel 9,72 × 3.955 € × 1,5 = 57.663,90 €, also deutlich mehr als die Mindestgrenze von 41.527,50 €. Gerade bei teilweiser Erwerbsminderung lohnt der Blick in die eigene Rentenauskunft, weil die Grenze von der Erwerbsbiografie abhängt.

Zwei Jobs im gleichen Jahr

Wer im ersten Halbjahr 14.000 € und im zweiten Halbjahr 12.000 € verdient, kommt auf 26.000 €. Bei voller Erwerbsminderung liegt der Überschuss bei 5.236,25 €. Ein Zwölftel sind 436,35 €, davon 40 % sind 174,54 € Kürzung pro Monat. Die Aufteilung auf zwei Arbeitgeber ändert daran nichts, weil die Jahressumme zählt.

Welche Irrtümer gibt es rund um die Hinzuverdienstgrenze?

  • „Über der Grenze ist die Rente weg.“ Nein, die Rente wird anteilig gekürzt und entfällt erst, wenn der Abzug sie aufbraucht.
  • „Die Grenze gilt pro Monat.“ Nein, sie gilt pro Kalenderjahr.
  • „Ein Minijob ist immer unkritisch.“ Ein Minijob liegt meist weit unter der Grenze, entbindet aber nicht von der Frage, ob die Tätigkeit zum Leistungsvermögen passt.
  • „Die Zahl gilt für alle Renten gleich.“ Nein, bei teilweiser Erwerbsminderung gilt eine eigene, mindestens doppelt so hohe Grenze.
  • „Die Grenze steht für immer fest.“ Nein, sie hängt von der Bezugsgröße ab und wird jedes Jahr neu bestimmt.

Wo finde ich meine persönlichen Werte?

Zwei Unterlagen genügen für eine erste Prüfung: der Rentenbescheid mit der aktuellen Monatsrente und die Renteninformation oder der Versicherungsverlauf mit den Entgeltpunkten der vergangenen Jahre. Aus dem Bescheid lesen Sie ab, ob Sie als voll oder teilweise erwerbsgemindert eingestuft sind und ob die Rente befristet ist. Mit diesen Angaben rechnen Sie Grenze und Kürzung nach, bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Unsicher bleibt immer, was die Behörde im Einzelfall anrechnet – deshalb ist eine Nachfrage vor dem Start günstiger als eine Rückforderung danach.

Was bedeutet die Grenze für die Absicherung insgesamt?

Die Hinzuverdienstgrenze zeigt auch, wie begrenzt die Spielräume sind. Wer als voll Erwerbsgeminderter 1.100 € Rente erhält und 1.730 € im Monat dazuverdienen darf, kommt bei Rente und Verdienst zusammen auf etwa 2.830 € brutto – für viele Haushalte ist das nur ein Teil des früheren Einkommens, kein Ersatz. Wie groß der Abstand zum bisherigen Netto in Ihrem Fall ist, zeigt der EM-Renten- und Lücken-Rechner.

Wer heute gesund und erwerbstätig ist, kann diese Lücke mit einer privaten BU schließen – je früher, desto günstiger und einfacher. Welche Wege es gibt und worin sie sich unterscheiden, steht in Berufsunfähigkeit: Wie weit trägt die gesetzliche Absicherung?. Der EM-Lücken-Check macht daraus in 60 Sekunden eine persönliche Zahl – ohne Gesundheitsfragen.

Information, keine EinzelfallberatungDiese Seite erklärt die gesetzliche Regel. Ob und wie sich ein konkreter Verdienst auf Ihre Rente auswirkt, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung. Beratung erhalten Sie dort, bei Sozialverbänden und bei Fachanwälten für Sozialrecht. Dieses Portal ist keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente 2026?

Bei voller Erwerbsminderung 20.763,75 € pro Jahr im Kalenderjahr, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens mindestens 41.527,50 € pro Jahr (§ 96a Abs. 1c SGB VI). Beide Werte ergeben sich aus der Bezugsgröße 2026 von 3.955 €.

Was passiert, wenn ich die Hinzuverdienstgrenze überschreite?

Die Rente wird gekürzt, nicht gestrichen: Ein Zwölftel des Verdienstes über der Grenze wird gebildet, davon werden 40 % des Überschusses (Zwölftel) von der Monatsrente abgezogen (§ 96a Abs. 1a SGB VI). Reicht der Abzug, um die Rente aufzuzehren, entfällt sie für diese Zeit.

Zählt Weihnachtsgeld oder eine Einmalzahlung mit?

Für die Hinzuverdienstgrenze zählt das im Kalenderjahr insgesamt erzielte Einkommen (Deutsche Rentenversicherung). Ob eine bestimmte Zahlung im Einzelfall dazugehört, klärt die Rentenversicherung; fragen Sie dort vor der Auszahlung nach.

Gilt die Grenze für das Brutto oder das Netto?

Die Rentenversicherung rechnet mit dem Arbeitsentgelt beziehungsweise Arbeitseinkommen; Beispiele und Formeln in den DRV-Unterlagen arbeiten mit dem Bruttoverdienst. Eine verbindliche Auskunft für Ihren Fall erteilt die Rentenversicherung.

Muss ich der Rentenversicherung melden, dass ich arbeite?

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sie vor Aufnahme einer Beschäftigung zu informieren, damit die Rente richtig berechnet wird. Eine nachträgliche Korrektur kann zu Rückforderungen führen.

Quellen

  1. § 96a SGB VI – Rente und Hinzuverdienst – abgerufen 24.10.2026
  2. Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente – Das Netz für alle Fälle (7/2026) – Seiten 20–23, abgerufen 24.10.2026
  3. Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 – Bezugsgröße 3.955 €, abgerufen 24.10.2026
Redaktion Erwerbsminderungsrente-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Ihren Rentenanspruch entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung. Zu Antrag, Gutachten und Widerspruch bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht Beratung im Einzelfall. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Erwerbsminderungsrente-Rechner.de. Erwerbsminderungsrente-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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