Inhalt (9 Abschnitte)
- Wie kommen die Werte für 2027 zustande?
- Was bedeutet „Entwurf“ in diesem Fall?
- Was ändert sich für die Kürzung der Rente?
- Für wen wirkt sich die höhere Grenze besonders aus?
- Woran erkenne ich, dass die Werte endgültig sind?
- Was gilt, wenn sich meine Lage im Jahr ändert?
- Ein Beispiel für teilweise Erwerbsminderung 2027
- Wie plane ich den Jahreswechsel 2026/2027?
- Wie hängt das mit der Absicherung zusammen?
- Der Kabinettsentwurf vom 07.10.2026 sieht für 2027 eine Bezugsgröße von 4.130 € vor; die Zustimmung des Bundesrats steht aus.
- Daraus ergeben sich rechnerisch 21.682,50 € pro Jahr (Entwurf) bei voller und mindestens 43.365 € pro Jahr (Entwurf) bei teilweiser Erwerbsminderung (§ 96a SGB VI).
- Gegenüber 2026 steigt die Grenze bei voller Erwerbsminderung um 918,75 €, bei teilweiser (Minimum) um 1.837,50 €.
- Verbindlich sind die Werte erst nach der endgültigen Festlegung; planen Sie bis dahin mit Vorbehalt (Stand 24.10.2026).
Nach dem Kabinettsentwurf vom 07.10.2026 steigt die Bezugsgröße 2027 auf 4.130 €. Daraus ergibt sich bei der Erwerbsminderungsrente eine Hinzuverdienstgrenze von rechnerisch 21.682,50 € bei voller und mindestens 43.365 € bei teilweiser Erwerbsminderung. Die Zustimmung des Bundesrats steht aus, die Werte sind also ein Entwurf (Stand 24.10.2026).
Entwurf, kein BeschlussAlle Zahlen für 2027 auf dieser Seite beruhen auf der Bezugsgröße aus dem Kabinettsentwurf. Sie werden erst verbindlich, wenn die Bezugsgröße endgültig festgelegt ist. Wir aktualisieren die Seite, sobald das geschehen ist.
Wie kommen die Werte für 2027 zustande?
Die Rechenregel ist dieselbe wie 2026; nur die Eingangsgröße ändert sich. Die Hinzuverdienstgrenze besteht aus einem festen Vielfachen der monatlichen Bezugsgröße. Bei voller Erwerbsminderung sind es drei Achtel der 14-fachen Bezugsgröße, also 5,25 Bezugsgrößen, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens sechs Achtel, also 10,5 Bezugsgrößen.
Setzt man die im Entwurf genannten 4.130 € ein, ergibt sich 5,25 × 4.130 € = 21.682,50 € und 10,5 × 4.130 € = 43.365,00 €. Die Bezugsgröße steigt damit gegenüber den 3.955 € des laufenden Jahres um rund 4,4 %; um denselben Faktor wachsen beide Grenzen.
Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente pro Kalenderjahr
Euro im Kalenderjahr: volle Erwerbsminderung und Minimum bei teilweiser Erwerbsminderung, 2026 und 2027 (Entwurf)
§ 96a Abs. 1c SGB VI; Bezugsgröße 2026 3.955 €, 2027 4.130 € (Kabinettsentwurf 07.10.2026, Bundesrat ausstehend); eigene Berechnung. Stand 24.10.2026.
| Größe | 2026 | 2027 (Entwurf) | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Bezugsgröße monatlich | 3.955,00 € | 4.130,00 € | +175,00 € |
| Volle Erwerbsminderung (5,25 × Bezugsgröße) | 20.763,75 € | 21.682,50 € | +918,75 € |
| Teilweise Erwerbsminderung, Minimum (10,5 ×) | 41.527,50 € | 43.365,00 € | +1.837,50 € |
| Voll, Durchschnitt pro Monat | 1.730,31 € | 1.806,88 € | +76,56 € |
| Teilweise mit 1,2 Entgeltpunkten (9,72 × BG × 1,2) | 46.131,12 € | 48.172,32 € | +2.041,20 € |
Die Zeile mit 1,2 Entgeltpunkten ist ein Rechenbeispiel. Ihre eigene individuelle Grenze hängt von den höchsten Entgeltpunkten ab, die Sie in einem der letzten 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung erreicht haben. Die Grundlagen finden Sie auf der Seite zur individuellen Grenze bei teilweiser Erwerbsminderung.
Was bedeutet „Entwurf“ in diesem Fall?
Die Bezugsgröße ist keine Entscheidung der Rentenversicherung, sondern wird durch Rechtsverordnung festgelegt. Das Kabinett hat am 07.10.2026 einen Entwurf beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen. Üblicherweise geschieht das im Spätherbst, damit die Werte zum Jahreswechsel gelten. Bis dahin ist 4.130 € ein Planungswert.
Für Ihre Entscheidungen heißt das: Rechnen Sie mit den Entwurfswerten, aber halten Sie einen Puffer. Wer sein Jahreseinkommen 2027 so plant, dass es nur knapp unter 21.682,50 € bleibt, riskiert eine Kürzung, falls die endgültige Bezugsgröße niedriger ausfiele. Ein Abstand von einigen hundert Euro schützt vor Überraschungen.
Was ändert sich für die Kürzung der Rente?
Nichts an der Formel: Es werden 40 % des Überschusses (Zwölftel) abgezogen, wobei ein Zwölftel des Überschusses die Basis bildet. Nur die Schwelle verschiebt sich nach oben. Die Modellrechnung zeigt es bei einer Monatsrente von 1.100 € und voller Erwerbsminderung.
| Verdienst im Jahr | Kürzung/Monat 2027 | Rente 2027 | Kürzung/Monat 2026 |
|---|---|---|---|
| 21.682,50 € | 0,00 € | 1.100,00 € | 30,63 € |
| 25.000,00 € | 110,58 € | 989,42 € | 141,21 € |
| 30.000,00 € | 277,25 € | 822,75 € | 307,88 € |
| 40.000,00 € | 610,58 € | 489,42 € | 641,21 € |
| 54.682,50 € | 1.100,00 € | 0,00 € | 1.100,00 € |
Die Differenz zwischen den Jahren beträgt bei hohem Verdienst gut 30 € im Monat – das ist die um 918,75 € höhere Grenze, mit 40 % multipliziert und durch zwölf geteilt. Die vollständige Rechnung für Ihre Zahlen übernimmt der Hinzuverdienst-Rechner, der 2027 als Entwurfsjahr auswählbar ist.
Für wen wirkt sich die höhere Grenze besonders aus?
Nicht jeder Rentenbezieher spürt den Unterschied. Wer ohnehin weit unter 20.000 € im Jahr verdient, bleibt 2026 wie 2027 unterhalb der Grenze, und die Anhebung ändert nichts. Relevant wird sie dort, wo Verdienst und Grenze nahe beieinander liegen.
- Teilzeit bei voller Erwerbsminderung: Wer rund 1.700 bis 1.800 € brutto im Monat verdient, liegt 2026 knapp an der Grenze. 2027 entsteht nach dem Entwurf etwa 76 € mehr Spielraum pro Monat.
- Teilweise Erwerbsminderung mit hohem Einkommen früher: Hier gilt oft die individuelle Grenze, die ebenfalls mit der Bezugsgröße wächst – bei 1,5 Entgeltpunkten von 57.663,90 € auf 60.215,40 €.
- Selbstständige Nebentätigkeit: Bei Arbeitseinkommen zählt das Einkommen des Jahres, das erst nach Jahresabschluss feststeht. Planen Sie großzügig und lassen Sie sich von Steuerberater oder Rentenversicherung zur Abgrenzung beraten.
- Befristete Rente: Wer wegen der Befristung wieder Fuß fassen will, nutzt die Grenze als Rahmen für den Wiedereinstieg; die Arbeitserprobung von bis zu sechs Monate ist davon getrennt zu sehen.
Woran erkenne ich, dass die Werte endgültig sind?
Die endgültige Festlegung der Bezugsgröße erfolgt durch Verordnung; sobald sie im Bundesgesetzblatt steht, veröffentlicht auch die Deutsche Rentenversicherung die Rechengrößen für das Folgejahr. Bis dahin sollten Sie drei Dinge beachten:
- Die Zahl 4.130 € steht in einem Entwurf; sie kann sich im Verfahren ändern.
- Die Rentenversicherung rechnet erst nach Inkrafttreten mit den neuen Grenzen; Bescheide für 2026 bleiben unberührt.
- Prüfen Sie nach dem Jahreswechsel die Bescheide zur Rentenhöhe, falls Sie Hinzuverdienst gemeldet haben, und lassen Sie Abweichungen erklären.
Solange der Beschluss aussteht, bietet der Rechner beide Jahre zur Auswahl: 2026 mit gesicherten und 2027 mit Entwurfswerten. Das ersetzt keine Auskunft, hilft aber, Szenarien durchzuspielen – etwa wie viel Verdienst bis zur ersten Kürzung möglich ist.
Was gilt, wenn sich meine Lage im Jahr ändert?
Wechselt die Rentenart im Jahr – etwa von teilweiser zu voller Erwerbsminderung –, ändert sich auch die anzuwendende Grenze. Auch ein Auslaufen einer befristeten Rente oder ein Wechsel in die Altersrente beendet die Anwendung der Erwerbsminderungsregeln. Für Altersrenten gelten andere Hinzuverdienstregeln, die nicht Thema dieser Seite sind. Informieren Sie die Rentenversicherung deshalb bei jeder Änderung Ihrer Verhältnisse; sie berechnet die Rente neu und teilt Ihnen das Ergebnis im Bescheid mit.
Wer noch nicht rentenbeziehend ist, sondern vorsorgt, braucht diese Regeln nicht für die Entscheidung heute. Dennoch zeigen sie, wie eng der Rahmen später sein kann: Die Rente deckt nur einen Teil des früheren Nettos, und der erlaubte Zuverdienst ist begrenzt. Das ist der Grund, warum die Seite Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Erwerbsminderungsrente? die private Ergänzung beschreibt.
Ein Beispiel für teilweise Erwerbsminderung 2027
Angenommen, eine Person bezieht eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von 600 € im Monat und hat in einem der letzten 15 Kalenderjahre höchstens 1,0 Entgeltpunkte erreicht. Die individuelle Formel ergäbe 9,72 × 4.130 € × 1,0 = 40.143,60 €. Das liegt unter dem Minimum von 43.365 €, also gilt das Minimum. Verdient die Person 50.000 € im Jahr, liegt der Überschuss bei 6.635 €. Ein Zwölftel sind 552,92 €, davon 40 % rund 221,17 € pro Monat. Die Rente sinkt auf etwa 378,83 € brutto. Dieselbe Rechnung mit der Grenze 2026 (41.527,50 €) ergäbe eine Kürzung von rund 282,42 € – der Unterschied von etwa 61 € im Monat ist die Wirkung der angehobenen Bezugsgröße. Es handelt sich um eine Modellrechnung ohne Anspruch auf Übertragbarkeit.
Wie plane ich den Jahreswechsel 2026/2027?
Weil jedes Kalenderjahr getrennt betrachtet wird, hat der Jahreswechsel praktische Folgen. Verdienst, der 2026 anfällt, wird gegen 20.763,75 € gerechnet, Verdienst ab dem 1. Januar 2027 gegen die neue Grenze. Eine Verschiebung von Einkünften ist aber nicht beliebig möglich und sollte nur nach Rückfrage erfolgen, weil der Zeitpunkt des Zuflusses entscheidend ist.
- Bis Dezember: Jahresverdienst 2026 hochrechnen und mit 20.763,75 € (voll) bzw. Ihrer teilweisen Grenze vergleichen.
- Zum Jahreswechsel: Prüfen, ob Sonderzahlungen, Nachzahlungen oder Honorare in das alte oder neue Jahr fallen.
- Im Januar: Neue Grenze nach endgültiger Festlegung eintragen und den Jahresplan anpassen.
- Bei Befristung: Läuft die Rente aus oder steht ein Weiterzahlungsantrag an, gilt die Frist von vier Monaten vor Ablauf; siehe Erwerbsminderungsrente verlängern.
Wie hängt das mit der Absicherung zusammen?
Eine höhere Grenze erweitert den Spielraum für Verdienst, sie erhöht aber nicht die Rente. Wer 2027 voll erwerbsgemindert würde, erhielte weiterhin eine Rente, die sich aus Entgeltpunkten, Zurechnungszeit und Abschlag ergibt; im Schnitt lagen neue Renten 2024 bei 1.041 € pro Monat. Die Hinzuverdienstgrenze ist daher kein Ersatz für ein fehlendes Einkommen, sondern eine Spielregel für Menschen, die noch arbeiten können.
Für noch Gesunde ist die wichtigere Frage eine andere: Wie groß wäre die Lücke zwischen Rente und heutigem Netto? Der EM-Renten-Rechner zeigt sie, und die Seite Wie weit trägt die gesetzliche Absicherung? ordnet sie ein. Ein erster Überblick gelingt in 60 Sekunden mit dem EM-Lücken-Check. Eine private BU-Rente zählt nicht zum Hinzuverdienst und kann die Lücke zum Netto schließen; früh abgeschlossen ist sie in der Regel günstiger.
Information, keine EinzelfallberatungVerbindlich entscheidet die Deutsche Rentenversicherung über Ihre Rente und Ihren Hinzuverdienst. Dieses Portal ist keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Für Beratung wenden Sie sich an die Rentenversicherung (Servicetelefon 0800 1000 4800), Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht.
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Mein EM-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente 2027?
Nach dem Kabinettsentwurf vom 07.10.2026 (Bezugsgröße 4.130 €) rechnerisch 21.682,50 € bei voller und mindestens 43.365 € bei teilweiser Erwerbsminderung. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus; die Werte sind deshalb ein Entwurf, kein Beschluss.
Warum ändert sich die Hinzuverdienstgrenze jedes Jahr?
Weil sie nach § 96a SGB VI aus der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung berechnet wird, die jährlich neu festgelegt wird. Steigt die Bezugsgröße, steigen automatisch beide Grenzen.
Gilt 2026 oder 2027, wenn ich im Dezember viel verdiene?
Für jedes Kalenderjahr gilt seine eigene Grenze, und es zählt der Verdienst dieses Kalenderjahres. Verdienst, der im Dezember 2026 zufließt, wird gegen die Grenze 2026 gerechnet, Verdienst ab Januar 2027 gegen die Grenze 2027.
Steigt die Erwerbsminderungsrente selbst 2027 auch?
Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 01.07.2026 42,52 €; die Anpassung zum 01.07.2027 ist noch nicht bekannt. Zahlen dazu wären Spekulation. Der Rechner arbeitet deshalb mit dem aktuellen Wert.
Wo sehe ich meine persönliche Grenze bei teilweiser Erwerbsminderung?
Sie ergibt sich aus 9,72 × Bezugsgröße × den höchsten Entgeltpunkten eines der letzten 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung, mindestens aber dem Minimum. Die Entgeltpunkte stehen in Ihrem Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung.
Quellen
- § 96a SGB VI – Rente und Hinzuverdienst – abgerufen 24.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 – Bezugsgröße 2026 3.955 €, abgerufen 24.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente – Das Netz für alle Fälle (7/2026) – Seiten 21–22, abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Ihren Rentenanspruch entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung. Zu Antrag, Gutachten und Widerspruch bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht Beratung im Einzelfall. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Erwerbsminderungsrente-Rechner.de. Erwerbsminderungsrente-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.