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Entgeltpunkte und Erwerbsminderungsrente: So entsteht die Rente

Entgeltpunkte sind die Währung der gesetzlichen Rente. Wer versteht, wie sie entstehen, sieht, warum Teilzeit, Ausbildungsjahre und Lücken die Erwerbsminderungsrente so stark prägen – und wo er die eigenen Punkte findet.

Redaktion Erwerbsminderungsrente-Rechner.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Wie entstehen Entgeltpunkte?
  2. Wie viele Punkte bringt welches Gehalt?
  3. Teilzeit, Ausbildung, Lücken: Was die Punkte drückt
  4. Wie wird aus den Punkten die Erwerbsminderungsrente? Ein Beispiel Schritt für Schritt
  5. Wo finden Sie Ihre Entgeltpunkte?
  6. Wie viele Punkte hat ein ganzes Erwerbsleben?
  7. Sonderfall: Hohes Einkommen und die Grenze
Das Wichtigste in Kürze
  • Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient (51.944 € vorläufig für 2026), erhält pro Jahr 1,0 Entgeltpunkte; die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € begrenzt das auf rund 1,95 Punkte.
  • Ein Entgeltpunkt ist seit 01.07.2026 bei voller Rente ohne Abschlag 42,52 € im Monat wert; bei teilweiser Erwerbsminderung die Hälfte (§ 64, § 67 SGB VI).
  • Teilzeit wirkt doppelt: Wer 60 % verdient, sammelt 60 % der Punkte – und die Zurechnungszeit schreibt diesen niedrigeren Durchschnitt fort.
  • Ihre persönlichen Entgeltpunkte stehen in der Renteninformation und im Online-Konto der Deutschen Rentenversicherung; der Rechner kann sie alternativ aus Brutto und Beitragsjahren schätzen.

Entgeltpunkte sind die Rechengröße der gesetzlichen Rente: Wer in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt verdient (2026 vorläufig 51.944 €), erhält 1,0 Punkte, wer die Hälfte verdient 0,5. Ein Punkt ist seit 01.07.2026 bei voller Erwerbsminderungsrente 42,52 € im Monat wert, vor Abschlag (§ 64 SGB VI, Stand 24.10.2026).

Wie entstehen Entgeltpunkte?

Die Rentenversicherung vergleicht für jedes Kalenderjahr Ihr beitragspflichtiges Einkommen mit dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Der Quotient ergibt die Punkte dieses Jahres. Die Deutsche Rentenversicherung nennt als Beispiel 25.972 € Jahresverdienst, die 0,5 Entgeltpunkten entsprechen – genau die Hälfte des Durchschnitts von 51.944 €. Schreibt man das als Formel, lautet sie: Entgeltpunkte eines Jahres = beitragspflichtiger Jahresverdienst ÷ Durchschnittsentgelt.

Das System ist relativ: Es kommt nicht auf den Eurobetrag an, sondern darauf, wo Sie im Vergleich zu allen stehen. Deshalb verlieren Punkte auch nicht an Wert, wenn Löhne steigen. Was sich ändert, ist der Wert des Punktes selbst, der Rentenwert, der jedes Jahr zum 1. Juli angepasst wird (siehe Rentenanpassung 2026).

Neben dem Arbeitsverdienst bringen auch andere Zeiten Punkte. Nach der Deutschen Rentenversicherung zählen Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege mit einem fiktiven Verdienst, der sich nach dem Durchschnitt richtet. Und bei der Erwerbsminderungsrente kommen die Punkte der Zurechnungszeit dazu. Die Seite Zurechnungszeit erklärt sie ausführlich.

Wie viele Punkte bringt welches Gehalt?

Die Tabelle rechnet für verschiedene Monatsbruttos aus, wie viele Punkte ein volles Jahr bringt und was das als Rentenbaustein bedeutet. „Rente je Beitragsjahr“ heißt: Um diesen Betrag steigt die volle Monatsrente brutto (ohne Abschlag) mit jedem Jahr, in dem Sie so verdienen.

Entgeltpunkte pro Jahr nach Monatsbrutto bei Durchschnittsentgelt 51.944 €, Beitragsbemessungsgrenze 101.400 €, Rentenwert 42,52 €; eigene Berechnung nach § 64 SGB VI und Angaben der Deutschen Rentenversicherung; Stand 24.10.2026.
Brutto pro MonatBrutto pro JahrEntgeltpunkte pro JahrRente brutto je Beitragsjahr (voll)Rente brutto je zehn Beitragsjahre (voll)
1.100 €13.200 €0,25410,81 €108,05 €
1.500 €18.000 €0,34714,73 €147,34 €
2.000 €24.000 €0,46219,65 €196,46 €
2.500 €30.000 €0,57824,56 €245,57 €
3.000 €36.000 €0,69329,47 €294,69 €
3.500 €42.000 €0,80934,38 €343,80 €
4.000 €48.000 €0,92439,29 €392,92 €
5.000 €60.000 €1,15549,11 €491,14 €
6.000 €72.000 €1,38658,94 €589,37 €
7.000 €84.000 €1,61768,76 €687,60 €
8.450 € (Grenze)101.400 €1,95283,00 €830,03 €
10.000 €120.000 €1,95283,00 €830,03 €

Zwei Dinge fallen auf. Erstens ist der Zusammenhang linear: Doppeltes Gehalt, doppelte Punkte – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Zweitens ist der Gewinn pro Jahr klein: Bei 3.500 € brutto bringt ein Beitragsjahr gut 34 € Monatsrente. Die große Wirkung entsteht erst über Jahrzehnte – und bei der Erwerbsminderungsrente über die Zurechnungszeit, die den Durchschnitt über viele Jahre fortschreibt. Wie viel Rente das am Ende ergibt, zeigt die Tabelle nach Versicherungsjahren.

Teilzeit, Ausbildung, Lücken: Was die Punkte drückt

Wer in Teilzeit arbeitet, sammelt entsprechend weniger Punkte. Das wirkt bei der Erwerbsminderungsrente stärker als bei einer Altersrente, weil die Zurechnungszeit mit dem Durchschnitt arbeitet. Ein Rechenbeispiel (Modell): Zwei Personen sind 38 Jahre alt, haben 15 Beitragsjahre und beginnen 2026 mit der vollen Rente. Die erste verdiente 3.600 € brutto (0,83 Punkte pro Jahr), die zweite in Teilzeit 60 % davon, also 2.160 € (0,50 Punkte pro Jahr).

Eigene Modellrechnung nach §§ 59, 64, 77, 253a SGB VI: Alter 38, 15 Beitragsjahre, Rentenbeginn 2026, volle Erwerbsminderung, Zugangsfaktor 0,892; Stand 24.10.2026.
ProfilPunkte aus BeiträgenPunkte aus ZurechnungPunkte gesamtRente brutto (voll)
Vollzeit, 3.600 € brutto12,4723,4935,971.364,25 €
Teilzeit (60 %), 2.160 € brutto7,4814,1021,58818,55 €

Die Teilzeitkraft erhält also 40 % weniger Rente – 545,70 € brutto im Monat. Der Unterschied ist proportional zum Verdienst, aber er trifft jemanden, dessen Netto ohnehin niedriger war und dessen Fixkosten nicht proportional sinken. Das ist eine der Ursachen dafür, dass die Lücke zum Netto bei Teilzeit oft nicht kleiner, sondern ähnlich groß bleibt.

Ausbildungsjahre und Berufsanfang

Die Ausbildungsvergütung ist beitragspflichtig und bringt Punkte, aber nur wenige: Bei 1.100 € im Monat sind es 0,254 pro Jahr. Diese Jahre ziehen den Durchschnitt nach unten und damit auch die Zurechnungszeit. Dafür gibt es eine Schutzregel: Bei der Durchschnittsbildung bleiben nach der Deutschen Rentenversicherung nur die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung außen vor, wenn sie den Durchschnitt senken würden. Anfangsjahre bleiben dagegen im Schnitt. Mehr zu Einsteigern lesen Sie unter Erwerbsminderungsrente für Studierende, Azubis und Berufsanfänger.

Lücken im Versicherungsverlauf

Zeiten ohne Beiträge – Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, Auslandsaufenthalte, Selbstständigkeit ohne Pflichtversicherung – bringen keine Punkte. Sie verlängern unter Umständen den Fünf-Jahres-Zeitraum der Voraussetzungen, erhöhen aber die Rente nicht. Ob Zeiten fehlen, die Ihnen zustehen (zum Beispiel Kindererziehung), prüfen Sie in der Renteninformation; eine Kontenklärung stellt sie richtig.

Wie wird aus den Punkten die Erwerbsminderungsrente? Ein Beispiel Schritt für Schritt

Die Rentenformel multipliziert vier Größen (§ 64 SGB VI): persönliche Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellen Rentenwert. Am Beispiel einer Versicherten mit 24,0 Punkten aus Beiträgen und Zurechnungszeit, Rentenbeginn mit 58 Jahren, sieht die Rechnung so aus:

  1. Punkte: 24,0 Entgeltpunkte insgesamt (Beiträge plus Zurechnung).
  2. Zugangsfaktor: Rentenbeginn mit 58 Jahren, also vor dem 62. Geburtstag. Es zählt das Alter 62, die Kürzung beträgt 36 × 0,003 = 0,108, der Faktor 0,892.
  3. Persönliche Entgeltpunkte: 24,0 × 0,892 = 21,41.
  4. Rentenartfaktor: 1,0 bei voller, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung.
  5. Rentenwert: 21,41 × 1,0 × 42,52 € ergibt rund 910 € brutto im Monat (volle Rente); die teilweise Rente läge bei rund 455 €. Das Ergebnis ist ein Bruttowert, von dem noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen.

Dass der Zugangsfaktor erst bei den „persönlichen“ Entgeltpunkten wirkt, ist ein Detail der Begriffe: Die Rentenversicherung nennt die Punkte vor dem Zugangsfaktor „Entgeltpunkte“ und danach „persönliche Entgeltpunkte“. In der Renteninformation sehen Sie meist die erste Größe. Rechnen Sie mit dem Abschlag selbst, wie hier gezeigt, oder lassen Sie ihn vom Rechner einsetzen.

Was ist die Gesamtleistungsbewertung?

Für die Zurechnungszeit verwendet die Rentenversicherung keinen frei gewählten Wert, sondern die Gesamtleistungsbewertung (§ 72 SGB VI): Sie teilt Ihre Punkte durch die belegte Zeit und schreibt diesen Durchschnitt fort. Die Vergleichsbewertung (§ 73) sorgt dafür, dass die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung nur dann zählen, wenn sie den Schnitt nicht senken. Im Rechner auf dieser Website ist beides vereinfacht: Er teilt Ihre Punkte durch die Beitragsjahre und prüft die Vier-Jahres-Regel nicht. Wer in den letzten Jahren vor der Erkrankung weniger verdient hat, bekommt daher in der Realität eher etwas mehr Rente, als der Rechner anzeigt.

Wo finden Sie Ihre Entgeltpunkte?

Die Rentenversicherung führt ein Konto mit allen gespeicherten Zeiten und Punkten. Sie sehen es auf drei Wegen:

  • Renteninformation: kommt per Post oder digital, zeigt den Stand der Punkte und die Rente, die Sie bei voller Erwerbsminderung heute erhielten.
  • Online-Konto der Deutschen Rentenversicherung: zeigt den Versicherungsverlauf, auch mit einzelnen Jahren und Punkten.
  • Beratungsstellen und Versichertenberater: klären Lücken und fehlende Zeiten (Servicetelefon der Rentenversicherung: 0800 1000 4800).

Im EM-Renten-Rechner tragen Sie die Punkte direkt ein. Kennen Sie sie nicht, schätzt der Rechner sie aus Beitragsjahren und Brutto: Beitragsjahre × Brutto im Jahr ÷ 51.944 €, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze. Das ist eine Näherung, kein Ersatz für die Auskunft der Rentenversicherung.

Wie viele Punkte hat ein ganzes Erwerbsleben?

Zur Einordnung hilft die Rechnung für ein volles Erwerbsleben von 40 Jahren. Wer 40 Jahre lang im Durchschnitt 1,0 Punkte erreicht, hat 40 Punkte und damit eine Rente von 1.700,80 € brutto ohne Abschlag. Bei 0,8 Punkten pro Jahr sind es 32 Punkte (1.360,64 €), bei 0,6 sind es 24 Punkte (1.020,48 €), bei 1,2 sind es 48 Punkte (2.040,96 €). Die Erwerbsminderungsrente erreicht diese Zahlen auch bei früherem Eintritt, weil die Zurechnungszeit die fehlenden Jahre füllt. Sie liegt nur unter diesen Werten, wenn ein Abschlag hinzukommt – und wenn der Durchschnitt niedriger ist, als er in einem lückenlosen Erwerbsleben wäre.

Sonderfall: Hohes Einkommen und die Grenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 € im Jahr, 8.450 € im Monat) deckelt die Punkte. Wer 10.000 € brutto im Monat verdient, erhält pro Jahr dieselben 1,952 Punkte wie jemand mit 8.450 €. Für die Erwerbsminderungsrente heißt das: Die gesetzliche Absicherung steigt mit dem Gehalt nur bis zu dieser Grenze, danach wächst die Lücke zum Netto mit jedem Euro. Hoch bezahlte Angestellte haben deshalb die größte absolute Lücke. Wie sie sich ausdrückt, zeigt die Seite Erwerbsminderungsrente: Überblick.

Ob Sie eine Lücke haben und wie groß sie ist, beantwortet der EM-Lücken-Check in rund einer Minute. Gesundheitsangaben sind dafür nicht nötig. Fehlen Entgeltpunkte für ein ausreichendes Netto, ist eine private BU der naheliegende Ausgleich; je früher sie beginnt, desto günstiger ist sie in der Regel.

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Häufige Fragen

Was sind Entgeltpunkte?

Entgeltpunkte messen, wie viel Sie im Vergleich zum Durchschnitt aller Versicherten verdient und eingezahlt haben. Wer ein Jahr genau den Durchschnitt verdient, erhält 1,0 Punkte, wer die Hälfte verdient, 0,5 (Deutsche Rentenversicherung). Aus den Punkten wird mit der Rentenformel die Monatsrente (§ 64 SGB VI).

Wie viel ist ein Entgeltpunkt wert?

Seit 01.07.2026 42,52 € Monatsrente (aktueller Rentenwert), davor 40,79 €. Das gilt für die volle Erwerbsminderungsrente ohne Abschlag; bei teilweiser Erwerbsminderung zahlt die Rentenversicherung die Hälfte, bei Abschlägen weniger (§ 67, § 77 SGB VI).

Wo finde ich meine Entgeltpunkte?

In der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung und im Online-Konto. Dort steht auch, welche Rente Sie bei voller Erwerbsminderung heute erhielten. Fehlen Zeiten im Versicherungsverlauf, können Sie eine Kontenklärung beantragen.

Wie viele Entgeltpunkte bekommt man pro Jahr maximal?

Wegen der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr 2026 höchstens rund 1,95 Punkte pro Jahr (101.400 € geteilt durch 51.944 €). Verdienstanteile darüber bringen keine zusätzlichen Punkte.

Werden bei der Erwerbsminderungsrente auch Entgeltpunkte für die Zeit danach angerechnet?

Ja, über die Zurechnungszeit: Die Jahre zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem für Ihr Rentenjahr geltenden Alter (2026: 66 Jahre 3 Monate) werden mit Ihrem bisherigen Durchschnitt bewertet (§ 59, § 253a SGB VI).

Zählen Kindererziehung und Pflege für die Entgeltpunkte?

Ja. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung zählen solche Zeiten mit einem fiktiven Verdienst, der sich am Durchschnitt orientiert. Welche Punkte im Einzelfall gutgeschrieben sind, zeigt der Versicherungsverlauf.

Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung: Wie wird meine Rente berechnet? (Entgeltpunkte, Rentenformel) – abgerufen 24.10.2026
  2. Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 – abgerufen 24.10.2026
  3. § 64 SGB VI – Rentenformel für Monatsbetrag der Rente – abgerufen 24.10.2026
  4. §§ 72, 73 SGB VI – Grundbewertung, Vergleichsbewertung – abgerufen 24.10.2026
  5. Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente – Das Netz für alle Fälle (7/2026), S. 14–16 – abgerufen 24.10.2026
Redaktion Erwerbsminderungsrente-Rechner.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Ihren Rentenanspruch entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung. Zu Antrag, Gutachten und Widerspruch bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht Beratung im Einzelfall. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Erwerbsminderungsrente-Rechner.de. Erwerbsminderungsrente-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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