Inhalt (9 Abschnitte)
- Was ist aus der EU-Rente geworden?
- Wie hoch ist die Bestandsrente? Zahlen 2015 bis 2024
- Wie wird die Bestandsrente angepasst?
- Wie rechnet man eine Bestandsrente nach?
- Gilt der Zuschlag auch für die EU-Rente?
- Was unterscheidet die alte EU-Rente von der heutigen Erwerbsminderungsrente?
- Wie viele Erwerbsminderungsrenten laufen eigentlich?
- Was gilt für Befristung und Weiterzahlung bei Bestandsrenten?
- Reicht die Bestandsrente zum Leben?
- Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wurde Anfang 2001 durch die Rente wegen Erwerbsminderung ersetzt; Bestandsrenten gelten nach § 302b SGB VI bis zur Regelaltersgrenze als Rente wegen voller Erwerbsminderung.
- Die Höhe richtet sich nach dem Bescheid; angepasst wird sie wie jede Rente zum 1. Juli – 2026 um 4,24 %, der Rentenwert stieg auf 42,52 €.
- Im Bestand zahlte die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) Ende 2024 durchschnittlich 1.142 € (Männer) und 1.148 € (Frauen) bei voller Erwerbsminderung, die Regionalträger 989 € und 946 €.
- Der Zuschlag für Bestandsrenten gilt für Rentenbeginn 2001 bis 2018 (7,5 % (Rentenbeginn 01/2001 bis 06/2014) bzw. 4,5 % (Rentenbeginn 07/2014 bis 12/2018)); für Renten mit Beginn vor 2001 nennt die Rentenversicherung ihn nicht.
Eine Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) wird seit 2001 nicht mehr neu bewilligt; Bestandsrenten gelten nach § 302b SGB VI bis zur Regelaltersgrenze als Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ihre Höhe steht im Bescheid; im Rentenbestand zahlte die DRV Bund Ende 2024 bei voller Erwerbsminderung durchschnittlich 1.142 € (Männer) und 1.148 € (Frauen), die Regionalträger 989 € und 946 € (BT-Drs. 21/1792, Stand 24.10.2026).
Was ist aus der EU-Rente geworden?
Bis Ende 2000 gab es in der gesetzlichen Rentenversicherung zwei Renten bei geminderter Leistungsfähigkeit: die Rente wegen Berufsunfähigkeit und die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Zum 1. Januar 2001 hat der Gesetzgeber beide durch die Renten wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung ersetzt. Seitdem entscheidet die Zahl der Stunden, die jemand noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann (§ 43 SGB VI). Wer heute von der „EU-Rente“ spricht, meint daher fast immer die volle Erwerbsminderungsrente. Die gesetzlichen Begriffe und ihre Abgrenzung erklärt die Seite Erwerbsunfähigkeitsrente: Was davon heute noch gilt. Wie hoch die Rente für Lehrer ohne Verbeamtung ausfällt, rechnet der Rechner für angestellte Lehrer vor.
Alte Renten sind nicht verschwunden, sondern übergeleitet. § 302b SGB VI regelt: Hat der Anspruch auf eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit am 31. Dezember 2000 bestanden und wurde die Rente am 30. Juni 2017 noch geleistet, so gilt die Berufsunfähigkeitsrente als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und behält den bisherigen Rentenartfaktor; die Erwerbsunfähigkeitsrente gilt als Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Überleitung gilt bis zur Regelaltersgrenze, solange die Voraussetzungen vorliegen. Hing der Anspruch nach Ablauf einer Befristung von der Arbeitsmarktlage ab, wird die Befristung wiederholt – mit einer Ausnahme für Versicherte, die innerhalb von zwei Jahren das 60. Lebensjahr vollenden.
Wie hoch ist die Bestandsrente? Zahlen 2015 bis 2024
Eine einheitliche „EU-Rente“ gibt es nicht; die Höhe hängt vom Versicherungsverlauf ab. Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung gibt aber an, wie hoch die Zahlbeträge der Renten wegen voller Erwerbsminderung im Bestand im Durchschnitt waren. Sie enthält Bestandsrenten des alten Rechts und später begonnene Renten zusammen. Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/1792).
| Jahr | DRV Bund, Männer | DRV Bund, Frauen | Regionalträger, Männer | Regionalträger, Frauen |
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 846 | 811 | 715 | 666 |
| 2016 | 876 | 846 | 740 | 691 |
| 2017 | 887 | 862 | 751 | 704 |
| 2018 | 911 | 890 | 772 | 725 |
| 2019 | 943 | 938 | 803 | 769 |
| 2020 | 980 | 975 | 837 | 800 |
| 2021 | 987 | 982 | 846 | 806 |
| 2022 | 1.045 | 1.044 | 899 | 859 |
| 2023 | 1.091 | 1.093 | 941 | 900 |
| 2024 | 1.142 | 1.148 | 989 | 946 |
Die Zahlen sind eigene Auszüge aus dem Tabellenanhang; die Statistik nennt auch die Knappschaft-Bahn-See, die hier aus Platzgründen fehlt. Zwei Befunde sind bemerkenswert. Erstens stiegen die Bestandsrenten in zehn Jahren deutlich: bei Bund-Männern um 35 %, bei Bund-Frauen um 42 %. Die Statistik nennt keine Ursachen; infrage kommen die jährlichen Rentenanpassungen, höhere Neurenten im Bestand und der Zuschlag für Bestandsrenten. Zweitens liegen die Frauenrenten der Regionalträger mit 946 € rund 200 € unter den Bund-Werten – ein Hinweis auf unterschiedliche Versichertenstrukturen der Träger.
Wie wird die Bestandsrente angepasst?
Jede laufende Rente wird zum 1. Juli angepasst, indem der aktuelle Rentenwert steigt. Das gilt auch für Bestandsrenten wegen Erwerbsunfähigkeit. 2026 beträgt die Anpassung 4,24 %; der Rentenwert wächst von 40,79 € auf 42,52 € (Deutsche Rentenversicherung). Eine Rente von 1.000 € steigt damit auf 1.042,40 €. Die Tabelle zeigt, was die Anpassung 2026 in Euro bedeutet.
| Rente bis 30.06.2026 | Zuwachs ab 01.07.2026 | Rente ab 01.07.2026 |
|---|---|---|
| 800,00 € | 33,92 € | 833,92 € |
| 900,00 € | 38,16 € | 938,16 € |
| 1.000,00 € | 42,40 € | 1.042,40 € |
| 1.100,00 € | 46,64 € | 1.146,64 € |
| 1.200,00 € | 50,88 € | 1.250,88 € |
Die Beträge sind brutto. Auf das Plus entfallen anteilig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; wie viel netto ankommt, hängt von Ihrer Kasse ab. Die Hintergründe der Anpassung beschreibt die Seite Rentenanpassung 2026.
Wie rechnet man eine Bestandsrente nach?
Die Rentenformel ist dieselbe wie bei neuen Renten: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert. Die Besonderheit liegt in den Punkten und im Rentenartfaktor: Für Bestandsrenten stehen die Entgeltpunkte im Bescheid, und die überleitende Vorschrift sorgt dafür, dass sich der Rentenartfaktor (bei der früheren Berufsunfähigkeitsrente der bisherige) nicht ändert. Wer seinen Bescheid hat, kann die Rente daher selbst prüfen. Beispiel: 28,5 persönliche Entgeltpunkte × 1,0 × 42,52 € = 1.211,82 € brutto im Monat. Bei einer überleiteten Berufsunfähigkeitsrente mit niedrigerem Rentenartfaktor fällt das Ergebnis entsprechend kleiner aus.
Gilt der Zuschlag auch für die EU-Rente?
Seit Juli 2024 bekommen Erwerbsminderungsrenten, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen haben, einen Zuschlag: 7,5 % bei Rentenbeginn bis Juni 2014 und 4,5 % bei Rentenbeginn von Juli 2014 bis Dezember 2018. Seit 1. Dezember 2025 ist er Teil der Rente und wird zusammen mit ihr ausgezahlt (Deutsche Rentenversicherung, §§ 307i, 307j SGB VI). Ein Antrag ist nicht nötig. Für Renten, die vor 2001 begannen, nennt die Rentenversicherung in ihren Hinweisen keinen Zuschlag; ob in Ihrem Fall einer enthalten ist, steht im Bescheid ab Dezember 2025. Alle Einzelheiten stehen auf der Seite Zuschlag für Bestandsrenten.
Was unterscheidet die alte EU-Rente von der heutigen Erwerbsminderungsrente?
| Merkmal | Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (bis 2000) | Rente wegen voller Erwerbsminderung (seit 2001) |
|---|---|---|
| Maßstab | Fähigkeit zu regelmäßiger Erwerbstätigkeit | Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (unter 3 Stunden) |
| Neue Anträge | nein, nicht mehr möglich | ja, unter den Voraussetzungen des § 43 SGB VI |
| Bestehende Renten | gelten nach § 302b als volle Erwerbsminderung, bis zur Regelaltersgrenze | laufen bis zur Regelaltersgrenze, danach Altersrente |
| Zurechnungszeit | nach altem Recht kürzer | bis 66 Jahre 3 Monate (2026), ab 2031 bis 67 |
| Zuschlag Bestandsrente | für Beginn vor 2001 nicht ausdrücklich genannt | 7,5 % oder 4,5 % bei Beginn 2001 bis 2018 |
Die Vergleichstabelle macht deutlich, dass der Wechsel des Rechts die Höhe nicht ändert, solange die Rente läuft. Sie fließt weiter nach den im Bescheid festgestellten Punkten; das Gesetz greift nur ein, wenn die Voraussetzungen wegfallen oder die Regelaltersgrenze erreicht ist.
Wie viele Erwerbsminderungsrenten laufen eigentlich?
Zur Einordnung der Durchschnittsbeträge lohnt ein Blick auf die Menge. Zum 31. Dezember 2024 liefen nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (alle drei Träger zusammen, eigene Summe aus dem Tabellenanhang der BT-Drs. 21/1792) insgesamt rund 1,74 Millionen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: 1.669.276 Renten wegen voller und 75.498 wegen teilweiser Erwerbsminderung. Zehn Jahre zuvor, Ende 2015, waren es 1.673.040 volle und 101.054 teilweise Renten, zusammen rund 1,77 Millionen. Der Bestand ist also kaum gewachsen; die Zahl der teilweisen Renten ist dagegen um rund ein Viertel gesunken.
Daraus folgt für die Bestandsrenten wegen Erwerbsunfähigkeit: Sie bilden einen immer kleineren Anteil, denn wer 2001 schon Rente bezog, erreicht inzwischen die Regelaltersgrenze oder hat sie hinter sich. Sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist, endet die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und geht in eine Altersrente über. Die Statistik nennt keinen Wert für die Zahl der noch laufenden Renten nach altem Recht; Zahlen dazu nennen wir deshalb nicht.
Was gilt für Befristung und Weiterzahlung bei Bestandsrenten?
Viele Bestandsrenten waren befristet. Nach § 302b Abs. 3 SGB VI wird die Befristung wiederholt, wenn der Anspruch nach Ablauf der Frist von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängt. Das ist die Brücke zur heutigen Arbeitsmarktrente (siehe Arbeitsmarktrente): Auch dort wird die Rente verlängert, solange kein passender Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht. Eine Ausnahme sieht das Gesetz für Versicherte vor, die innerhalb von zwei Jahren nach Beginn der anschließenden Frist das 60. Lebensjahr vollenden. Wie ein Weiterzahlungsantrag funktioniert, beschreibt die Seite Erwerbsminderungsrente verlängern als allgemeine Information.
Begriffe im Alltag
Im Sprachgebrauch werden drei Begriffe vermischt. Die EU-Rente ist die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente, die BU-Rente meint entweder die frühere gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente oder – häufiger – die Leistung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, und die EM-Rente ist die heutige Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Die private Leistung ist ein anderer Vertrag mit anderen Maßstäben (§ 172 VVG); sie wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet, ersetzt sie aber auch nicht. Wer „EU-Rente Höhe“ sucht, hat meist die Frage im Kopf, ob die Rente zum Leben reicht – und die beantwortet der Vergleich mit dem Netto, nicht der Name.
Reicht die Bestandsrente zum Leben?
Die Durchschnitte um die 1.000 € zeigen: Viele Bestandsrenten sind niedrig. Die Statistik weist für Ende 2024 aus, dass 176.975 Menschen Grundsicherung bei Erwerbsminderung mit angerechneter Erwerbsminderungsrente erhielten (Destatis, BT-Drs. 21/1792). Wer mit der Rente nicht auskommt, kann Grundsicherung beantragen; die Seite Erwerbsminderungsrente zu niedrig: Grundsicherung erklärt die Grundzüge. Für Menschen, die noch vorsorgen können, ist die private BU der Weg, die Lücke zu schließen – je früher, desto günstiger; der EM-Lücken-Check rechnet sie in einer Minute vor, ohne Gesundheitsfragen.
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Wie hoch ist die EU-Rente?
Das steht im Rentenbescheid. Im Bestand lag der durchschnittliche Zahlbetrag der Renten wegen voller Erwerbsminderung Ende 2024 bei der DRV Bund bei 1.142 € (Männer) und 1.148 € (Frauen), bei den DRV-Regionalträgern bei 989 € und 946 € (BT-Drs. 21/1792, Statistik der Deutschen Rentenversicherung). Das ist ein Durchschnitt aller Bestandsrenten, nicht der alten EU-Rente allein.
Gibt es die EU-Rente noch?
Nicht für Neuanträge. Wer vor dem 1. Januar 2001 einen Anspruch hatte und am 30. Juni 2017 noch Rente bezog, behält sie nach § 302b SGB VI; sie gilt als Rente wegen voller Erwerbsminderung und endet spätestens mit der Regelaltersgrenze.
Wie wird die EU-Rente angepasst?
Wie alle gesetzlichen Renten zum 1. Juli. 2026 stiegen die Renten um 4,24 %, der aktuelle Rentenwert um 1,73 € auf 42,52 € (Deutsche Rentenversicherung, 05.03.2026). Eine Rente von 1.000 € wuchs dadurch auf 1.042,40 €.
Ist die EU-Rente das Gleiche wie die Erwerbsminderungsrente?
Nein, aber sie ist ihr Vorläufer. Die Erwerbsunfähigkeitsrente knüpfte an die Unfähigkeit an, regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen; die Erwerbsminderungsrente knüpft an Stunden täglich an (drei und sechs Stunden, § 43 SGB VI). Bestandsrenten werden nach § 302b SGB VI überführt.
Bekommt man für die EU-Rente den Zuschlag von 7,5 % oder 4,5 %?
Der Zuschlag steht Erwerbsminderungsrenten mit Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 zu. Für Renten, die davor begannen, nennt die Deutsche Rentenversicherung in ihren Hinweisen keinen Zuschlag. Maßgeblich bleibt Ihr Rentenbescheid; bei Fragen hilft die Rentenversicherung.
Wird die EU-Rente später zur Altersrente?
Ja, mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit endet dann und geht in eine Altersrente über (Folgerente); mehr dazu auf der Seite zum Übergang in die Altersrente.
Quellen
- § 302b SGB VI – Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Übergangsregelung) – abgerufen 24.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026 – 05.03.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten (FAQ) – abgerufen 24.10.2026
- Deutscher Bundestag: BT-Drs. 21/1792, Antwort der Bundesregierung (Tabellenanhang, Rentenbestand und Zahlbeträge) – 23.09.2025
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Ihren Rentenanspruch entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung. Zu Antrag, Gutachten und Widerspruch bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht Beratung im Einzelfall. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Erwerbsminderungsrente-Rechner.de. Erwerbsminderungsrente-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.