Inhalt (5 Abschnitte)
- Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert 42,52 €; der Rentenartfaktor beträgt 1,0 bei voller und 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung (§§ 64, 67 SGB VI).
- Die Zurechnungszeit stellt Sie so, als hätten Sie bis 66 Jahre und 3 Monate (Rentenbeginn 2026) weiter Beiträge gezahlt, bewertet mit Ihrem bisherigen Durchschnitt (§ 59, § 253a SGB VI).
- Beginnt die Rente vor dem 65. Geburtstag, sinkt sie um 0,3 % je Monat, höchstens um 10,8 % (§ 77 SGB VI).
- Der Rechner vereinfacht die Gesamtleistungsbewertung; er ersetzt weder die Renteninformation noch den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Die Erwerbsminderungsrente berechnen Sie als Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert: Bei voller Erwerbsminderung gilt der Faktor 1,0, bei teilweiser 0,5, der Rentenwert beträgt 42,52 €, und vor dem 65. Geburtstag mindert ein Abschlag von 0,3 % je Monat, höchstens 10,8 % (§§ 64, 67, 77 SGB VI, Stand 24.10.2026). Rechnen Sie Ihre Rente und Ihre Lücke zum Netto aus:
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Stand 24.10.2026. Rechenweg nach §§ 59, 64, 67, 72, 73, 77, 253a SGB VI, Rentenwert 42,52 € (seit 01.07.2026). Annahmen: Entgeltpunkte aus Beitragsjahren und Brutto geschätzt (Durchschnittsentgelt 51.944 €, Beitragsbemessungsgrenze 101.400 €), gleichmäßiger Durchschnitt je Beitragsjahr, Rentenbeginn = Eintritt der Erwerbsminderung, kein Zuschlag für Bestandsrenten, Einkommensteuer nicht abgezogen. Orientierungswert, kein Bescheid – verbindlich entscheidet die Deutsche Rentenversicherung. Erwerbsminderungsrente-Rechner.de ist keine Behörde und keine Rentenversicherung.
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- Lücke zu Ihrem Netto in Euro pro Monat
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Mein EM-Fahrplan (PDF)So rechnet der Rechner: Erwerbsminderungsrente in sieben Schritten
Die Rentenformel ist für alle Renten gleich: Wie viele Entgeltpunkte Sie haben, wie früh die Rente beginnt und welche Rentenart gilt. Der Rechner bildet diese Schritte nach und zeigt jede Zeile mit der Fundstelle im Gesetz.
- Entgeltpunkte bisher: Aus der Renteninformation, oder geschätzt: Beitragsjahre × (Jahresbrutto ÷ 51.944 €), gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze.
- Durchschnitt je Beitragsjahr: Entgeltpunkte geteilt durch Beitragsjahre – die vereinfachte Gesamtleistungsbewertung (§§ 72, 73 SGB VI).
- Zurechnungszeit: Die Zeit vom Rentenbeginn bis zum Ende der Zurechnungszeit. Bei Rentenbeginn 2026 endet sie mit 66 Jahre und 3 Monate, 2027 mit 66 Jahre und 4 Monate, ab 2031 mit 67 Jahre (§ 253a SGB VI).
- Entgeltpunkte gesamt: bisherige Punkte plus Durchschnitt × Jahre der Zurechnungszeit.
- Zugangsfaktor: 1 minus 0,003 je Monat vor dem 65. Geburtstag; vor dem 62. Geburtstag bleibt es bei 36 Monaten, also 10,8 % (§ 77 SGB VI).
- Rentenartfaktor: 1,0 bei voller und 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung (§ 67 SGB VI).
- Monatsrente: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × 42,52 € (§ 64 SGB VI).
Drei Handrechnungen gegen Beispiele der Rentenversicherung
Damit Sie dem Rechner trauen können, haben wir seinen Kern gegen veröffentlichte Beispiele der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Die Tabelle zeigt, dass die Formel exakt die amtlichen Werte liefert.
| Beispiel | Rechnung | Monatsrente brutto |
|---|---|---|
| 25 Versicherungsjahre, 70 % vom Durchschnitt | 25 × 0,7 = 17,5 Entgeltpunkte × 1,0 × 42,52 € | 744,10 € |
| 40 Versicherungsjahre, 130 % vom Durchschnitt | 40 × 1,3 = 52 Entgeltpunkte × 1,0 × 42,52 € | 2.211,04 € |
| Bestandsrente mit Zuschlag (Rentenwert bis 30.06.2026) | (38,1485 + 1,7167) = 39,8652 Entgeltpunkte × 1,0 × 40,79 € | 1.626,10 € |
Die DRV-Tabelle rechnet ohne Abschlag und inklusive Zurechnungszeit. Tragen Sie im Rechner Alter 66 Jahre und 4 Monate (damit entfällt die Zurechnungszeit), Rentenbeginn 2026, 25 Beitragsjahre und 17,5 Entgeltpunkte ein, erhalten Sie dieselben 744,10 € (Art: voll). Die Tabelle der Rentenversicherung enthält die Zurechnungszeit bereits in den Versicherungsjahren. Mehr zur Zurechnung steht im Beitrag Erwerbsminderungsrente: Höhe und Berechnung.
Volle Erwerbsminderungsrente nach Versicherungsjahren (Durchschnittsverdiener)
Euro pro Monat brutto, ab 01.07.2026, inklusive Zurechnungszeit, ohne Abschlag: 1,0 Entgeltpunkte je Jahr × 42,52 €
Deutsche Rentenversicherung, Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ (Rentenwert 42,52 €, gültig ab 01.07.2026), Seite 14; Abschlag von bis zu 10,8 % nicht berücksichtigt. Stand 24.10.2026.
Ein durchgerechnetes Beispiel mit Zurechnungszeit und Abschlag
Das folgende Beispiel ist eine Modellrechnung, keine Person. Es zeigt, wie Zurechnungszeit und Abschlag zusammenwirken, wenn die Erwerbsminderung früh eintritt.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Alter bei Rentenbeginn / Rentenbeginn | 40 Jahre / 2026 |
| Beitragsjahre / Entgeltpunkte bisher | 12 / 12,0 |
| Durchschnitt je Jahr | 1,0 Entgeltpunkte |
| Zurechnungszeit (bis 66 J. 3 M.) | 26,25 Jahre → 26,25 Entgeltpunkte |
| Entgeltpunkte gesamt | 38,25 |
| Zugangsfaktor (36 Monate vor 65, Deckel) | 0,892 |
| Monatsrente brutto: 38,25 × 0,892 × 1,0 × 42,52 € | 1.450,74 € |
Zwei Drittel der Entgeltpunkte stammen in diesem Beispiel nicht aus Beiträgen, sondern aus der Zurechnungszeit. Das zeigt, wie wichtig sie für junge Versicherte ist – und wie wenig sie ersetzt, wenn der bisherige Durchschnitt niedrig war.
Ende der Zurechnungszeit nach Rentenbeginn
Alter in Monaten, bis zu dem Versicherte so gestellt werden, als hätten sie weiter Beiträge gezahlt (Rentenbeginn im jeweiligen Jahr)
§ 253a Abs. 3 SGB VI; Deutsche Rentenversicherung, Broschüre S. 16 (z. B. 2026: 66 Jahre 3 Monate = 66,25 Jahre; 2027: 66 Jahre 4 Monate). Stand 24.10.2026.
Grenzen des Rechners: Was er nicht kann
Der Rechner ist eine Orientierung. Er kennt Ihren tatsächlichen Versicherungsverlauf nicht. Die Rentenversicherung bewertet die Zurechnungszeit mit dem Durchschnitt Ihrer gesamten Zeit seit dem 17. Lebensjahr und lässt die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung außer Betracht, wenn sie den Durchschnitt senken (§§ 72, 73 SGB VI). Der Rechner nimmt dagegen einen gleichmäßigen Durchschnitt je Beitragsjahr an. Auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten, Beitragslücken, Einkommen aus Teilzeit und der Zuschlag für Bestandsrenten, die zwischen 2001 und 2018 begannen (7,5 % (Rentenbeginn 01/2001 bis 06/2014) bzw. 4,5 % (Rentenbeginn 07/2014 bis 12/2018)), sind nicht abgebildet. Die Einkommensteuer ist nicht abgezogen – den Weg zur Nettorente zeigt der Netto-Rechner.
Für die Lücke zum Netto gilt: Wir schätzen im Quiz Ihr Netto aus dem Brutto; hier tragen Sie es selbst ein. Dass die Lücke bei vielen Erwerbstätigen groß ist, zeigt der Vergleich mit der Durchschnittsrente von 1.041 € pro Monat (Zugang 2024).
Was folgt aus Ihrem Ergebnis?
- Prüfen Sie Ihre Entgeltpunkte in der Renteninformation und tragen Sie sie im Rechner ein – das Ergebnis wird deutlich genauer.
- Rechnen Sie mehrere Alter durch: Der Abschlag ändert sich, wenn die Erwerbsminderung später eintritt, die Zurechnungszeit schrumpft.
- Vergleichen Sie volle und teilweise Rente: Die teilweise Rente beträgt nur die Hälfte.
- Wenn Sie nebenbei arbeiten möchten, rechnen Sie im Hinzuverdienst-Rechner, ab wann die Rente gekürzt wird.
- Ist die Lücke zum Netto groß, zeigt der EM-Lücken-Check, wie eine private Absicherung sie schließen kann.
Häufige Fragen
Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?
Persönliche Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor mal aktueller Rentenwert. Die Entgeltpunkte setzen sich aus Ihren Beitragsjahren und der Zurechnungszeit zusammen; der Zugangsfaktor senkt die Rente um 0,3 % je Monat vor dem 65. Geburtstag, höchstens um 10,8 %. Der Rentenwert beträgt seit 1. Juli 2026 42,52 € (§§ 64, 77 SGB VI).
Was ist ein Entgeltpunkt?
Einen Entgeltpunkt erhalten Sie für ein Jahr Beitragszahlung nach dem statistischen Durchschnittsverdienst aller Versicherten; für 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 €. Wer die Hälfte verdient, erhält 0,5 Entgeltpunkte, wer das 1,3-Fache verdient, 1,3 Punkte (DRV, Stand 2026).
Wie finde ich meine Entgeltpunkte?
In der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung und im Online-Konto bei der Rentenversicherung. Dort steht auch die voraussichtliche Rente bei voller Erwerbsminderung; sie ist verbindlicher als jede Schätzung. Tragen Sie Ihre Punkte im Feld „Entgeltpunkte bisher“ ein, dann rechnet der Rechner mit Ihrem Wert.
Warum weicht mein Ergebnis von der Renteninformation ab?
Der Rechner vereinfacht: Er nimmt einen gleichmäßigen Durchschnitt je Beitragsjahr an, kennt weder Ihre Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten noch Beitragslücken und prüft nicht, ob die letzten vier Jahre den Durchschnitt senken (§§ 72, 73 SGB VI). Die Renteninformation rechnet mit Ihrem tatsächlichen Versicherungsverlauf.
Gilt der Abschlag auch bei teilweiser Erwerbsminderung?
Ja. Der Zugangsfaktor gilt für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt, also für die volle und die teilweise Rente. Mit 40 Jahren Pflichtbeiträgen und bestimmten weiteren Zeiten bleibt es bei 63 Jahren für die abschlagfreie Rente (§ 77 SGB VI).
Quellen
- § 64 SGB VI – Rentenformel für Monatsbetrag der Rente – abgerufen 24.10.2026
- § 59 SGB VI – Zurechnungszeit – abgerufen 24.10.2026
- § 77 SGB VI – Zugangsfaktor – abgerufen 24.10.2026
- § 253a SGB VI – Anhebung der Zurechnungszeit – abgerufen 24.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente – Das Netz für alle Fälle – Rentenwert 42,52 €, abgerufen 24.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026 – 05.03.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Ihren Rentenanspruch entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung. Zu Antrag, Gutachten und Widerspruch bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht Beratung im Einzelfall. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Erwerbsminderungsrente-Rechner.de. Erwerbsminderungsrente-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.