Lücke

EM-Rente und BU-Rente zusammen: Wird die private BU angerechnet?

Ein häufiger Gedanke vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lautet: Wird die private Rente nicht einfach mit der gesetzlichen verrechnet? Die Antwort ist beruhigend – mit zwei Einschränkungen, die Sie kennen sollten.

Redaktion Erwerbsminderungsrente-Rechner.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Wird die BU-Rente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?
  2. Warum können beide Renten nebeneinander bestehen?
  3. Was bedeutet das in Euro? Ein Rechenbeispiel
  4. Wo ist die Anrechnung doch ein Thema?
  5. Wann zahlt die private BU, obwohl die gesetzliche Rente abgelehnt wurde?
  6. Vier Konstellationen im Überblick (Modellfälle)
  7. Für wen ist die Frage besonders wichtig?
  8. Welche Wege gibt es, die Lücke zu schließen?
  9. Was können Sie jetzt konkret tun?
  10. Welche Fehler passieren bei der Annahme „beides wird verrechnet“?
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine private BU-Rente wird nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet: Sie richtet sich nach dem Vertrag (§ 172 VVG), und § 96a SGB VI rechnet nur Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und bestimmte Sozialleistungen an.
  • Beide Renten gehen von unterschiedlichen Maßstäben aus – Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 43 SGB VI) gegenüber dem zuletzt ausgeübten Beruf (§ 172 VVG) – und binden einander nicht.
  • Bei bedürftigkeitsabhängigen Leistungen wie der Grundsicherung wird privates Einkommen dagegen angerechnet.
  • Die Prüfpunkte im Vertrag kennt ein Experte; Aussagen zum Einzelfall sind Sache von Anwalt oder Makler (Stand 25.10.2026).

Eine private BU-Rente wird nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet. Sie richtet sich nach dem Vertrag (§ 172 VVG), und die Hinzuverdienstregel des § 96a SGB VI rechnet nur Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen und bestimmte Sozialleistungen an. Beide Renten können daher gleichzeitig laufen. Bei Grundsicherung und anderen bedürftigkeitsabhängigen Leistungen gilt das nicht (Stand 25.10.2026).

Wird die BU-Rente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?

Nein, jedenfalls nicht nach den Vorschriften, die für die Erwerbsminderungsrente gelten. Die Deutsche Rentenversicherung nennt als anrechenbaren Hinzuverdienst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen und bestimmte Sozialleistungen. Die Leistung einer privaten Versicherung ist darin nicht aufgeführt. Umgekehrt enthält das Versicherungsvertragsgesetz keine Vorschrift, nach der der Versicherer seine Leistung um die gesetzliche Rente kürzen dürfte; seine Leistungspflicht ergibt sich aus dem Vertrag (§ 172 VVG).

Ob ein bestimmter Vertrag Besonderheiten enthält, steht in den Versicherungsbedingungen. Diese Seite ist deshalb eine allgemeine Information und keine Prüfung Ihres Vertrags. Wer einen Vertrag hat oder abschließen will, lässt die Bedingungen von einem Experten oder, im Leistungsfall, von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht lesen.

Warum können beide Renten nebeneinander bestehen?

Weil sie aus zwei verschiedenen Systemen stammen, die unterschiedliche Fragen stellen:

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente und private BU-Rente im Vergleich; §§ 43, 240 SGB VI, § 172 VVG, Deutsche Rentenversicherung (7/2026); Stand 25.10.2026. Vereinfachte Gegenüberstellung.
MerkmalGesetzliche ErwerbsminderungsrentePrivate Berufsunfähigkeitsrente
Grundlage§ 43 SGB VI, Versicherungsverhältnis bei der RentenversicherungVertrag mit einem Versicherer, § 172 VVG
MaßstabWie viele Stunden täglich sind auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich (unter 3 bzw. unter 6)?Kann der zuletzt ausgeübte Beruf, wie er ohne Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden?
BerufsschutzNur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI)Je nach Vertrag; abstrakte Verweisung nur, wenn vereinbart (§ 172 Abs. 3 VVG)
HöheAus Entgeltpunkten, Zurechnungszeit und Abschlag; Neuzugänge 2024 im Schnitt 1.041 € pro MonatVertraglich vereinbarte Rente
SteuerBesteuerungsanteil (84 % bei Rentenbeginn 2026)Ertragsanteil nach Laufzeit, z. B. 21 % bei 20 Jahren (§ 55 Abs. 2 EStDV)
Bindung an die andere EntscheidungKeineKeine

Die Bewilligung der einen Rente bindet die andere also nicht. Das hat zwei Konsequenzen: Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, bekommt daraus nicht automatisch eine BU-Rente. Und wer eine BU-Rente erhält, hat damit keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Beides wird getrennt geprüft.

Was bedeutet das in Euro? Ein Rechenbeispiel

Das folgende Beispiel ist eine Modellrechnung ohne reale Person. Angenommen sind 3.500 € brutto im Monat und ein Netto von 2.380 € (68 % des Brutto), zehn Beitragsjahre, Erwerbsminderung mit 40 Jahren und Rentenbeginn 2026. Daraus ergibt sich nach den Annahmen dieses Portals bei voller Erwerbsminderung eine Rente von rund 974 € netto im Monat.

Beispiel: Netto heute und Erwerbsminderungsrente

Modellrechnung Euro pro Monat: 3.500 € brutto, 10 Beitragsjahre, Erwerbsminderung mit 40 Jahren, Rentenbeginn 2026, voll erwerbsgemindert

0 €1.000 €2.000 €3.000 €2.380Netto heute (Annahme)974EM-Rente netto (voll)487EM-Rente netto (teilweise)

Eigene Modellrechnung nach §§ 59, 64, 67, 77 SGB VI mit Rentenwert 42,52 €; Netto = 68 % des Brutto angenommen, Abzug für Kranken- und Pflegeversicherung 12,4 % angenommen (7,3 % + 1,5 % halber Zusatzbeitrag + 3,6 % Pflege). Keine Person, kein Angebot; Stand 24.10.2026.

Modellrechnung: Gesetzliche EM-Rente, Lücke und mögliche private BU-Rente; 3.500 € brutto, Netto 68 % angenommen, Abzug Kranken- und Pflegeversicherung 12,4 % angenommen; eigene Berechnung nach §§ 59, 64, 67, 77 SGB VI, Rentenwert 42,52 €; Stand 25.10.2026. Ohne Steuer und Tarifbeitrag.
PostenEuro pro Monat
Netto heute (Annahme)2.380 €
EM-Rente netto bei voller Erwerbsminderung974 €
Lücke zum bisherigen Netto1.406 €
Orientierung: 80 % des Nettos (Finanztip-Faustregel)1.904 €
Orientierung: Obergrenze vieler Verträge, 60–70 % des Brutto2.100 bis 2.450 €

Die Lücke von 1.406 € ist die Größenordnung, die eine private Rente schließen müsste. Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern; Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttogehalts (Finanztip, Stand 27.05.2026). Die Werte sind Orientierungen, keine Empfehlung für einen Tarif. Wie hoch Ihre eigene Lücke ausfiele, rechnet der EM-Renten- und Lücken-Rechner aus.

Wo ist die Anrechnung doch ein Thema?

Die fehlende Anrechnung auf die gesetzliche Rente gilt nicht überall. Drei Bereiche lohnt es sich im Blick zu behalten:

  • Grundsicherung und Sozialhilfe: Bedürftigkeitsabhängige Leistungen rechnen Einkommen an; eine private Rente kann dazugehören. Siehe EM-Rente zu niedrig: Grundsicherung.
  • Wohngeld und ähnliche Leistungen: Auch hier kann das Gesamteinkommen zählen.
  • Steuer: Beide Renten erhöhen das zu versteuernde Einkommen, wenn auch mit unterschiedlichen Anteilen. Siehe Steuer auf die Erwerbsminderungsrente.

Die Hinzuverdienstgrenze der Rentenversicherung bleibt davon unberührt, weil die private Rente dort nicht gezählt wird. Wie die Grenze funktioniert, steht auf der Seite Hinzuverdienstgrenze 2026.

Wann zahlt die private BU, obwohl die gesetzliche Rente abgelehnt wurde?

Das kommt vor, weil die Maßstäbe verschieden sind. 2024 standen 181.738 Bewilligungen 161.876 Ablehnungen gegenüber, rechnerisch ein Ablehnungsanteil von 47 %; darin sind auch formale Ablehnungen enthalten (BT-Drs. 21/1792). Wer in der Rentenversicherung abgelehnt wird, kann also dennoch einen berufsbezogenen Anspruch gegen seine private BU haben, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Das gilt auch im umgekehrten Fall: Eine Rente der Rentenversicherung ist kein Beweis für einen BU-Anspruch.

Die Frage, wie sich private Absicherung und gesetzliche Rente ergänzen, ist für noch Gesunde die wichtigere. Die gesetzliche Absicherung lässt, wie die Modellrechnung zeigt, eine erhebliche Lücke. Je früher eine private Absicherung beginnt, desto günstiger ist sie in der Regel, weil Eintrittsalter und Gesundheitszustand Beitrag und Annahme bestimmen; die Gesundheitsprüfung übernimmt ein Experte, im Check selbst fragen wir nichts dazu.

Vier Konstellationen im Überblick (Modellfälle)

Die folgenden Fälle sind erfunden und dienen nur dazu, die Logik zu zeigen. Sie sagen nichts über Erfolgsaussichten im Einzelfall.

Modellfälle zum Zusammenwirken von gesetzlicher und privater Absicherung; eigene Darstellung nach § 43 SGB VI und § 172 VVG, Stand 25.10.2026. Erfundene Beispiele ohne Aussage zur Erfolgsaussicht.
KonstellationGesetzliche RentePrivate BUGesamtbild
A: Nur gesetzliche AbsicherungRente nach BescheidKeineLücke zum bisherigen Netto bleibt
B: Beide bewilligtRente nach BescheidRente nach VertragBeide Renten laufen nebeneinander; Hinzuverdienstgrenze unberührt
C: Nur BU bewilligtAbgelehnt, da Leistungsvermögen über 6 Stunden täglichRente, weil der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr möglich istUnterschiedliche Maßstäbe zeigen Wirkung
D: Nur gesetzliche Rente bewilligtRente nach BescheidAbgelehnt oder nicht vorhandenKeine Verknüpfung; Lücke bleibt

Konstellation C ist der Fall, in dem der berufsbezogene Maßstab der BU hilft: Wer noch sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente, kann aber seinen bisherigen Beruf verloren haben. Dann zählt die private Absicherung. Wegen des Berufsschutzes, den die gesetzliche Rente nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene kennt, ist dieser Fall für alle jüngeren Jahrgänge relevant.

Für wen ist die Frage besonders wichtig?

Besonders relevant ist sie für Menschen, die auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen sind und deren Beruf spezielle Fähigkeiten verlangt. Das gilt für Handwerker ebenso wie für Büroberufe oder Pflegekräfte. Selbstständige haben zusätzlich das Problem, dass sie in der gesetzlichen Rentenversicherung oft nicht pflichtversichert sind und ohne Pflichtbeiträge in der Regel keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben; diese Fälle erklärt BU-Selbstständige.de ausführlich. Für Angestellte mit Beiträgen bleibt die Lücke zum Netto das zentrale Thema.

Für Studierende und Berufseinsteiger gilt: Je kürzer die Versicherungszeit, desto niedriger die gesetzliche Rente. Wie die Rente zusammengesetzt ist, steht auf der Seite Erwerbsminderungsrente: Höhe und Berechnung; die Voraussetzungen finden Sie unter Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen.

Welche Wege gibt es, die Lücke zu schließen?

Familien von Produkten, nicht einzelne Tarife: Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die Fähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Alternativen mit anderer Logik sind die Grundfähigkeitsversicherung, die bei Verlust bestimmter Fähigkeiten zahlt, und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die weiter an der Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ansetzt. Welche Familie zu welchem Beruf passt, klärt der Experte mit Ihnen; die Grundfähigkeits- und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind die zweitbeste Lösung, wenn eine BU nicht infrage kommt.

Wer am Anfang des Berufslebens steht, profitiert besonders: Je früher der Abschluss, desto günstiger und einfacher. Wer wissen möchte, wie groß die Lücke ist, startet den EM-Lücken-Check. Sie erhalten Ihre persönliche Zahl in 60 Sekunden, kostenlos und ohne Gesundheitsfragen, und können anschließend auf Wunsch mit einem spezialisierten Experten aus dem Partnernetzwerk besprechen, welche BU zu Ihrem Beruf passt.

Was können Sie jetzt konkret tun?

  1. Renteninformation holen: Sie zeigt, welche Erwerbsminderungsrente die Rentenversicherung heute für Sie ausweist.
  2. Lücke berechnen: Setzen Sie die Rente ins Verhältnis zu Ihrem Netto, mit dem Rechner oder dem Check.
  3. Bestehende Verträge prüfen: Haben Sie schon eine BU oder eine Absicherung über den Arbeitgeber, klären Sie Höhe, Laufzeit und Bedingungen.
  4. Gespräch mit einem Experten führen: Er vergleicht Angebote und übernimmt, falls nötig, die anonyme Risikovoranfrage.

Diese vier Schritte kosten wenig Zeit und geben Ihnen eine belastbare Grundlage für den Schritt, der die Lücke wirklich schließt: die private Absicherung.

Welche Fehler passieren bei der Annahme „beides wird verrechnet“?

  • Verzicht auf private Absicherung: Manche glauben, die gesetzliche Rente reiche aus; die Lücke beträgt in der Modellrechnung über 1.400 €.
  • Verwechslung der Maßstäbe: Wer erwerbsgemindert ist, ist nicht automatisch berufsunfähig und umgekehrt.
  • Übersehen der Bedingungen: Entscheidend sind die Vertragsbedingungen, nicht allgemeine Aussagen.
  • Ignorieren der Grundsicherung: Bei Bedürftigkeit gelten andere Regeln.

Information, keine RechtsberatungDiese Seite erklärt allgemeine gesetzliche Zusammenhänge. Ob in Ihrem Fall etwas angerechnet wird, entscheiden Rentenversicherung, Sozialamt und Versicherer anhand Ihrer Unterlagen. Beratung im Leistungsfall bieten Fachanwälte für Versicherungs- und Sozialrecht. Dieses Portal ist keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler.

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Häufige Fragen

Kann ich Erwerbsminderungsrente und BU-Rente gleichzeitig bekommen?

Ja, grundsätzlich schon. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Träger: Die Rentenversicherung entscheidet nach § 43 SGB VI, der Versicherer nach den Bedingungen und § 172 VVG. Die Entscheidung der einen bindet die andere nicht.

Wird die BU auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?

Nach den gesetzlichen Vorschriften zur Hinzuverdienstgrenze (§ 96a SGB VI) zählen Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen und bestimmte Sozialleistungen; eine private BU-Rente ist darin nicht aufgeführt. Bei Grundsicherung, Wohngeld oder anderen bedürftigkeitsabhängigen Leistungen kann privates Einkommen dagegen angerechnet werden.

Zahlt die BU auch, wenn die Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente ablehnt?

Das ist möglich, weil beide Prüfungen unterschiedlich sind: Die Rentenversicherung fragt nach Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die BU nach dem zuletzt ausgeübten Beruf. Ob der Versicherer leistet, hängt von den Bedingungen und Ihrem Fall ab.

Muss ich die Erwerbsminderungsrente beantragen, damit die BU zahlt?

Das richtet sich nach den Bedingungen Ihres Vertrags, nicht nach dem Gesetz. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder lassen Sie ihn von einem Experten oder Fachanwalt für Versicherungsrecht lesen, bevor Sie Annahmen treffen.

Ist die BU-Rente steuerpflichtig, die EM-Rente auch?

Beide sind steuerlich Renten, aber mit unterschiedlichen Anteilen: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird mit dem Besteuerungsanteil (84 % bei Rentenbeginn 2026) erfasst, die private BU-Rente, die bis zum vereinbarten Endalter läuft, als abgekürzte Leibrente mit dem Ertragsanteil nach ihrer Laufzeit: 21 % bei 20 Jahren Laufzeit (25 Jahre: 26 %, 30 Jahre: 30 %) (§ 55 Abs. 2 EStDV).

Quellen

  1. § 172 VVG – Leistung des Versicherers (Berufsunfähigkeit) – abgerufen 24.10.2026
  2. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
  3. § 96a SGB VI – Rente und Hinzuverdienst – abgerufen 24.10.2026
  4. Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente – Das Netz für alle Fälle (7/2026) – Seite 22, abgerufen 24.10.2026
  5. § 22 EStG – Besteuerung von Renten – abgerufen 25.10.2026
Redaktion Erwerbsminderungsrente-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Ihren Rentenanspruch entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung. Zu Antrag, Gutachten und Widerspruch bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht Beratung im Einzelfall. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Erwerbsminderungsrente-Rechner.de. Erwerbsminderungsrente-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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