Inhalt (10 Abschnitte)
- Was ist der aktuelle Rentenwert, und warum ändert er sich?
- Wie kommt die Anpassung 4,24 % zustande?
- Anpassungen seit 2022 im Überblick
- Was bringt die Anpassung in Euro? Tabelle für Erwerbsminderungsrenten
- Was bedeutet der neue Rentenwert für neue Renten?
- Was gilt für Zuschlag, Hinzuverdienst und Steuer?
- Rechenprobe: Stimmt meine Rente nach der Anpassung?
- Warum kommt netto oft weniger an, als die Prozentzahl vermuten lässt?
- Was die Anpassung nicht leistet
- Wie geht es 2027 weiter?
- Die Renten stiegen zum 1. Juli 2026 um 4,24 %; der aktuelle Rentenwert wuchs von 40,79 € auf 42,52 € (+1,73 € je Entgeltpunkt; Deutsche Rentenversicherung, 05.03.2026).
- Eine Erwerbsminderungsrente von 1.000 € brutto stieg damit auf 1.042,40 €, 1.200 € auf 1.250,88 €; netto bleiben davon etwa 87,6 % (Annahme 12,4 % Abzug für Kranken- und Pflegeversicherung).
- Ohne die Haltelinie beim Rentenniveau von 48 % wäre die Anpassung 4,05 % ausgefallen; die Bundeserstattung bemisst sich am Vergleichswert 42,44 €.
- Der Rentenwert für 2027 steht noch nicht fest; die Anpassung zum 1. Juli 2027 wird erst im Frühjahr 2027 bekanntgegeben. Die Rechner dieser Website rechnen mit 42,52 €.
Die gesetzlichen Renten, auch die Erwerbsminderungsrenten, sind zum 1. Juli 2026 um 4,24 % gestiegen; der aktuelle Rentenwert wuchs von 40,79 € auf 42,52 € (+1,73 €). Eine Rente von 1.000 € brutto stieg damit auf 1.042,40 €. Die Anpassung zum 1. Juli 2027 steht noch nicht fest (Deutsche Rentenversicherung, 05.03.2026; Stand 24.10.2026).
Was ist der aktuelle Rentenwert, und warum ändert er sich?
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag in Euro, den ein Entgeltpunkt als Monatsrente wert ist (§ 68 SGB VI). Er steht am Ende der Rentenformel: persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Weil die Rentenformel für alle Renten gleich ist, erhöht jede Änderung des Rentenwerts alle laufenden Renten im gleichen Verhältnis: die Altersrente, die Hinterbliebenenrente und die Erwerbsminderungsrente. Der Rentenwert wird zum 1. Juli jedes Jahres angepasst, damit Renten den Löhnen folgen.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Rentenwert 42,52 €, bis zum 30. Juni 2026 waren es 40,79 €. Die Deutsche Rentenversicherung gibt ihn einheitlich für West- und Ostdeutschland an. Wie ein Entgeltpunkt entsteht, erklärt die Seite Entgeltpunkte und Erwerbsminderungsrente.
Wie kommt die Anpassung 4,24 % zustande?
Die Deutsche Rentenversicherung nennt die Bausteine der Anpassung 2026: einen Lohnfaktor von 1,0425, einen Nettoquoten-Effekt von 0,9999 (er dämpft um 0,01 Prozentpunkte), einen Beitragssatzfaktor von 1,0000 und einen Nachhaltigkeitsfaktor von 0,9981, der die Anpassung um 0,19 Prozentpunkte gedämpft hätte, aber nicht angewendet wird. Multipliziert man Lohnfaktor und Nettoquote, erhält man 1,0424 – also die 4,24 %. Zusätzlich gilt die Haltelinie beim Rentenniveau von 48 %: Ohne sie wäre die Anpassung 4,05 % ausgefallen und der Rentenwert 42,44 € gewesen. Dieser Vergleichswert bestimmt die Bundeserstattung für die Haltelinie.
| Baustein | Wert | Wirkung |
|---|---|---|
| Lohnfaktor | 1,0425 | bildet die Lohnentwicklung ab |
| Nettoquoten-Effekt | 0,9999 | dämpft um 0,01 Prozentpunkte |
| Beitragssatzfaktor | 1,0000 | keine Wirkung |
| Nachhaltigkeitsfaktor | 0,9981 | würde um 0,19 Punkte dämpfen, wird nicht angewendet |
| Ergebnis | +4,24 % | Rentenwert 40,79 € → 42,52 € (+1,73 €) |
| Ohne Haltelinie (48 %) | +4,05 % | Vergleichswert 42,44 € |
Die Zahlen zeigen, dass die Anpassung 2026 vor allem von den Löhnen getragen wurde. Für die Betroffenen ist wichtig, dass die Erhöhung automatisch erfolgt: Sie müssen nichts beantragen, die Rentenversicherung erhöht die laufenden Zahlungen zum 1. Juli.
Anpassungen seit 2022 im Überblick
Zum Vergleich der Entwicklung hilft ein Blick auf die letzten Jahre. Die Prozentsätze stammen von der Deutschen Rentenversicherung; die Rentenwerte sind aus dem bekannten Wert 40,79 € zurückgerechnet und deshalb gerundet.
| Anpassung zum 1. Juli | West | Ost | Rentenwert danach (gerundet) |
|---|---|---|---|
| 2022 | 5,35 % | 6,12 % | 36,02 € (West) |
| 2023 | 4,39 % | 5,86 % | 37,60 € |
| 2024 | 4,57 % | 4,57 % | 39,32 € |
| 2025 | 3,74 % | 3,74 % | 40,79 € |
| 2026 | 4,24 % | 4,24 % | 42,52 € |
Über die vier Jahre 2023 bis 2026 haben sich die Renten kumuliert um rund 18 % erhöht (1,0439 × 1,0457 × 1,0374 × 1,0424 ≈ 1,18, bezogen auf den Rentenwert West nach der Anpassung 2022). Eine Erwerbsminderungsrente, die Mitte 2022 bei 1.000 € lag, wäre ohne weitere Änderungen auf rund 1.180 € gestiegen. Das Rechenspiel zeigt, dass Bestandsrenten vom Wachstum der Löhne profitieren, ohne dass etwas zu tun ist.
Was bringt die Anpassung in Euro? Tabelle für Erwerbsminderungsrenten
| Rente bis 30.06.2026 (brutto) | Erhöhung brutto im Monat | Rente ab 01.07.2026 (brutto) | Erhöhung netto im Monat (Annahme) | Erhöhung brutto im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 600 € | 25,44 € | 625,44 € | 22,29 € | 305,28 € |
| 800 € | 33,92 € | 833,92 € | 29,71 € | 407,04 € |
| 1.000 € | 42,40 € | 1.042,40 € | 37,14 € | 508,80 € |
| 1.200 € | 50,88 € | 1.250,88 € | 44,57 € | 610,56 € |
| 1.500 € | 63,60 € | 1.563,60 € | 55,71 € | 763,20 € |
| 1.800 € | 76,32 € | 1.876,32 € | 66,86 € | 915,84 € |
Die Durchschnittsrente bei Neuzugängen 2024 lag bei 1.041 € pro Monat (Rentenversicherungsbericht 2025); auf diesen Betrag bezogen entspräche die Anpassung 2026 rund 44 € im Monat, wenn er sich seit 2024 nicht anderweitig verändert hätte. Das ist ein Rechenbeispiel mit der alten Zahl, keine Statistik für 2026.
Was bedeutet der neue Rentenwert für neue Renten?
Für Neurentner gilt der Rentenwert, der im Monat des Rentenbeginns gilt. Beginnt eine Erwerbsminderungsrente im Juni 2026, wird sie mit 40,79 € berechnet und zum 1. Juli angepasst; beginnt sie im Juli, startet sie mit 42,52 €. Die Wirkung auf die Höhe zeigt die Tabelle für typische Entgeltpunkte (volle Rente, ohne Abschlag):
| Entgeltpunkte | Rente mit 40,79 € | Rente mit 42,52 € | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 20 | 815,80 € | 850,40 € | 34,60 € |
| 30 | 1.223,70 € | 1.275,60 € | 51,90 € |
| 35 | 1.427,65 € | 1.488,20 € | 60,55 € |
| 40 | 1.631,60 € | 1.700,80 € | 69,20 € |
Die Zeile mit 35 Entgeltpunkten (Durchschnittsverdienst, 35 Versicherungsjahre) entspricht der Tabelle der Deutschen Rentenversicherung in Höhe nach Versicherungsjahren: 1.488,20 € seit 1. Juli 2026.
Was gilt für Zuschlag, Hinzuverdienst und Steuer?
Der Zuschlag für Bestandsrenten (7,5 % oder 4,5 %) steckt seit 1. Dezember 2025 in den Entgeltpunkten und steigt deshalb mit dem Rentenwert (Zuschlag für Bestandsrenten). Die Hinzuverdienstgrenze hängt dagegen von der Bezugsgröße ab: 2026 beträgt sie bei voller Erwerbsminderung 20.763,75 € im Jahr (5,25 × 3.955 €), bei teilweiser mindestens 41.527,50 €; für 2027 stehen im Kabinettsentwurf vom 07.10.2026 21.682,50 € und 43.365 € (Bezugsgröße 4.130 €, Bundesrat ausstehend). Eine höhere Rente aus der Anpassung ändert diese Grenzen nicht, kann aber dazu führen, dass die Rente zusammen mit anderen Einkünften die Steuerschwelle erreicht. Wie die Besteuerung grundsätzlich funktioniert, beschreibt Erwerbsminderungsrente steuerpflichtig?. Wie sich Rente und Hinzuverdienst verbinden, rechnet der Hinzuverdienst-Rechner.
Rechenprobe: Stimmt meine Rente nach der Anpassung?
Wer seinen Bescheid prüfen möchte, braucht nur seine persönlichen Entgeltpunkte, den Rentenartfaktor und den neuen Rentenwert. Beispiel mit 28,5 persönlichen Entgeltpunkten (inklusive Zugangsfaktor) bei voller Erwerbsminderung: 28,5 × 1,0 × 40,79 € = 1.162,52 € bis 30. Juni 2026; 28,5 × 1,0 × 42,52 € = 1.211,82 € ab 1. Juli 2026. Die Differenz von 49,30 € entspricht 4,24 %. Bei teilweiser Erwerbsminderung halbieren sich beide Werte (581,26 € und 605,91 €). Weichen die Beträge im Bescheid ab, kann das an Zuschlägen, Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung oder an Änderungen bei anderen Einkünften liegen. Bescheide sind maßgeblich; bei Zweifeln hilft die Rentenversicherung (Servicetelefon 0800 1000 4800).
Warum kommt netto oft weniger an, als die Prozentzahl vermuten lässt?
Die 4,24 % beziehen sich auf die Bruttorente. Auf den höheren Betrag entfallen anteilig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Die Deutsche Rentenversicherung nennt den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, den Rentner und Rentenversicherung je zur Hälfte tragen, dazu den Zusatzbeitrag der Krankenkasse (ebenfalls je zur Hälfte) und die Pflegeversicherung mit 3,6 %, die Rentner allein zahlen (Kinderlose 4,2 %). Hat sich in der Zwischenzeit der Zusatzbeitrag der Kasse oder der Pflegebeitrag erhöht, kann die Nettoerhöhung geringer ausfallen – die Rentenversicherung nannte diese Effekte auch als mögliche Gründe für Abweichungen beim Zuschlag für Bestandsrenten. Wie der Weg von Brutto zu Netto aussieht, zeigt der Netto-Rechner mit einem veränderbaren Abzug.
Was die Anpassung nicht leistet
- Sie schließt keine Lücke zum Netto. Eine Rente von 1.000 € ist auch mit 1.042,40 € weit unter dem, was viele vorher netto verdient haben. Die Lücke zeigt sich erst im Vergleich mit Ihrem Netto (EM-Rente und BU-Rente zusammen).
- Sie gleicht den Abschlag nicht aus. Der Zugangsfaktor bleibt, auch wenn der Rentenwert steigt (Abschläge).
- Sie wirkt nicht rückwirkend. Der neue Rentenwert gilt ab 1. Juli 2026; frühere Monate bleiben unverändert.
- Sie sagt nichts über 2027. Der Rentenwert kann steigen; welcher Wert ab Juli 2027 gilt, wird erst festgesetzt.
Wie geht es 2027 weiter?
Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Juli 2027. Ihre Höhe hängt von der Lohnentwicklung und den gesetzlichen Faktoren ab und wird erst im Frühjahr 2027 festgestellt; die Anpassung 2026 hat die Rentenversicherung am 5. März 2026 bekanntgegeben. Eine Prognose geben wir nicht ab, weil sie je nach Annahme stark schwankt und zu falschen Erwartungen führen würde. Die Rechner dieser Website arbeiten bewusst mit dem aktuellen Rentenwert 42,52 €. Sobald der neue Wert amtlich ist, wird er in Rechnern und Texten aktualisiert.
Wer wissen möchte, was die Rente unter dem aktuellen Rentenwert ergibt, nutzt den EM-Renten-Rechner. Die Lücke zum Netto zeigt der EM-Lücken-Check in einer Minute, ohne Gesundheitsangaben. Wer die Lücke größer findet, als eine Anpassung je ausgleichen könnte, sieht auf der Seite Lücke schließen, wie eine private BU sie schließt – je früher, desto günstiger und einfacher.
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Um wie viel steigt die Erwerbsminderungsrente 2026?
Um 4,24 % zum 1. Juli 2026, wie alle gesetzlichen Renten. Der aktuelle Rentenwert stieg von 40,79 € auf 42,52 €. Eine Rente von 1.000 € steigt auf 1.042,40 €, eine von 1.200 € auf 1.250,88 € (Deutsche Rentenversicherung, 05.03.2026).
Wie viel ist der aktuelle Rentenwert?
42,52 € seit dem 1. Juli 2026, einheitlich für West und Ost. Davor galten 40,79 € (bis 30.06.2026). Der Rentenwert gibt an, wie viel Monatsrente ein Entgeltpunkt bei voller Rente ohne Abschlag bringt.
Steigt auch die Erwerbsminderungsrente von Bestandsrentnern?
Ja, die Anpassung gilt für alle laufenden Renten, auch für Erwerbsminderungsrenten und den Zuschlag für Bestandsrenten, der seit 1. Dezember 2025 Teil der Rente ist.
Wie hoch wird die Rentenanpassung 2027 sein?
Das steht noch nicht fest. Die Rentenanpassung zum 1. Juli wird jeweils im Frühjahr bestimmt (2026: Bekanntgabe am 05.03.2026). Eine seriöse Prognose für 2027 geben wir hier nicht; für die Rechner gilt der Rentenwert 42,52 €.
Wirkt sich die Rentenanpassung auf die Hinzuverdienstgrenze aus?
Nicht unmittelbar: Die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der Bezugsgröße (2026: 3.955 €, 2027 laut Kabinettsentwurf 4.130 €) und bei teilweiser Erwerbsminderung zusätzlich nach Ihren höchsten Entgeltpunkten, nicht nach dem Rentenwert (§ 96a SGB VI).
Bleibt von der Rentenerhöhung netto weniger?
Ja. Auf die Erhöhung entfallen anteilig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; mit 12,4 % Abzug bleiben von 42,40 € Erhöhung 37,14 € netto. Ob Steuer anfällt, hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026 (Pressemeldung 05.03.2026) – 05.03.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Wie wird meine Rente berechnet? (aktueller Rentenwert) – abgerufen 24.10.2026
- § 68 SGB VI – Aktueller Rentenwert – abgerufen 24.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 – abgerufen 24.10.2026
- § 96a SGB VI – Hinzuverdienstgrenzen – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Ihren Rentenanspruch entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung. Zu Antrag, Gutachten und Widerspruch bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht Beratung im Einzelfall. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Erwerbsminderungsrente-Rechner.de. Erwerbsminderungsrente-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.